Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Bissendorf - Fachdienst 3 Ordnung und Soziales
Beschreibung
Der Fachdienst 3 Ordnung & Soziales erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen, die zum Lebensalltag der Bürgerinnen und Bürger gehören. Dazu zählen u.a. die Bereiche Meldewesen, Standesamt, Sicherheit und Ordnung.
Im Bereich Soziales erhalten Bissendorfer Bürgerinnen und Bürger Hilfe, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können oder die in eine besondere Notlage geraten sind. Abhängig von der persönlichen und finanziellen Lage der oder des Einzelnen kommen finanzielle Hilfen oder Beratung und Betreuung in Frage.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
oder nach Terminvereinbarung. Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:30 Uhr Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Yannik Hengelbrock
Frau Bettina Kröger (Bürgerbüro)
Herr Benjamin Böhlk
Frau Claudia Einsele
Formulare
Vollmacht An- und Ummeldung
Meldeschein Anmeldung
Bissendorf - Bürgerbüro Schledehausen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:30 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: geschlossen Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Samstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lutz Wilde (Bürgerbüro)
Frau Bettina Kröger (Bürgerbüro)
Formulare
Meldeschein Anmeldung
Vollmacht An- und Ummeldung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
anmelden, Wohnungsbezug, Umzug