Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Bad Essen - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Um Ihre Wartezeiten zu reduzieren, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin!

    Online-Terminvergabe

    Termine online vereinbaren

    Hier können Sie Termine für Dienstleistungen des Bürgerbüros online vereibaren. Beispiele für die Dienstleistungen sind u.a. die Anmeldung des Wohnsitzes, die  Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses oder KFZ-Angelegenheiten.

    Alternativ können Sie uns auch gern eine E-Mail schreiben:

    buergeramt@badessen.de 

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 41/43

    49152 Bad Essen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05472 401999

    Telefon Festnetz: 05472 4010

    E-Mail: info@badessen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Bad Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 41/43

    49152 Bad Essen

    Postfachadresse

    Postfach 1329

    49143 Bad Essen

    Kontakt

    Fax: 05472 401-33

    Telefon Festnetz: 05472 401-0

    E-Mail: info@badessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    anmelden, Wohnungsbezug, Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de