Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Sie sind nach Ganderkesee gezogen und möchten sich nun registrieren lassen. Das Bundesmeldegesetz sieht hierfür eine Frist von 2 Wochen ab Zuzug vor.
Eine längere Überschreitung diese Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung Sie bezieht; dies sind in der Regel die Eltern oder ein Elternteil. Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben.
Jugendliche ab 16 Jahre können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigem Wohnsitz anmelden.
Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Anmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.
Sollten nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechseln, ist die Einverständniserklärung (s. Benötigte Unterlagen) vorzulegen.
Sollten Sie eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen, ist eine Vollmacht und ein gültiger Ausweis vorzulegen.
Ausnahmen von der Meldepflicht:
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, unterliegen Sie wegen dieser Wohnung nicht der Meldepflicht.
Wenn Sie im Ausland wohnen und sich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten aufhalten, ohne eine eigene Wohnung zu beziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht.
Widerspruch Datenübermittlung:
Bürger können der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen widersprechen.
Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Sie sind nach Ganderkesee gezogen und möchten sich nun registrieren lassen. Das Bundesmeldegesetz sieht hierfür eine Frist von 2 Wochen ab Zuzug vor.
Eine längere Überschreitung diese Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung Sie bezieht; dies sind in der Regel die Eltern oder ein Elternteil. Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben.
Jugendliche ab 16 Jahre können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigem Wohnsitz anmelden.
Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Anmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.
Sollten nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechseln, ist die Einverständniserklärung (s. Benötigte Unterlagen) vorzulegen.
Sollten Sie eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen, ist eine Vollmacht und ein gültiger Ausweis vorzulegen.
Ausnahmen von der Meldepflicht:
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, unterliegen Sie wegen dieser Wohnung nicht der Meldepflicht.
Wenn Sie im Ausland wohnen und sich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten aufhalten, ohne eine eigene Wohnung zu beziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht.
Widerspruch Datenübermittlung:
Bürger können der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen widersprechen.
Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee
Adresse
Postanschrift
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 5
Gebühren: ja
Parkplatz: null
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Weitere Informationen
Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- alle gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder, die mit angemeldet werden
- Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mitbringen, da wir aus diesem ggf. notwendige Daten (wie Heirats-, Scheidungsdatum) und richtige Schreibweisen von Namen und Geburtsorten entnehmen können.
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- alle gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder, die mit angemeldet werden
- Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mitbringen, da wir aus diesem ggf. notwendige Daten (wie Heirats-, Scheidungsdatum) und richtige Schreibweisen von Namen und Geburtsorten entnehmen können.
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
gebührenfrei
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Die Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz erfolgt automatisch, wenn Sie sich im Bürgerbüro anmelden.
Wenn Sie ein KFZ besitzen denken Sie bitte daran, dass auch Ihr Fahrzeug umgemeldet werden muss. Informationen finden Sie hier:
- Das Fahrzeug hat bereits ein Kennzeichen des Landkreises Oldenburg:
Weitere Informationen auf der Internetseite - Änderung Halterdaten - Das Fahrzeug hat bereits kein Kennzeichen des Landkreises Oldenburg:
Weitere Informationen auf der Internetseite - Zulassungsvorgänge ohne Halterwechsel
Die Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz erfolgt automatisch, wenn Sie sich im Bürgerbüro anmelden.
Wenn Sie ein KFZ besitzen denken Sie bitte daran, dass auch Ihr Fahrzeug umgemeldet werden muss. Informationen finden Sie hier:
- Das Fahrzeug hat bereits ein Kennzeichen des Landkreises Oldenburg:
Weitere Informationen auf der Internetseite - Änderung Halterdaten - Das Fahrzeug hat bereits kein Kennzeichen des Landkreises Oldenburg:
Weitere Informationen auf der Internetseite - Zulassungsvorgänge ohne Halterwechsel
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden