Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Gesamtthemenübersicht Wohnsitz
Die Anmeldung einer Wohnung in Oldenburg muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen und kann frühestens am Tag des tatsächlichen Einzugs verarbeitet werden.
Ein Überschreiten dieser Frist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Bei Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Oldenburg werden die Adressangaben im Personalausweis geändert. Weitere Informationen unter Personalausweis - Adressänderung
Eine amtliche Anmeldebestätigung wird als Nachweis über die Anmeldung ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnungsgeberbestätigung (seit 1. November 2015) bezogen auf die neue Wohnung (siehe Formulare)
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis und/oder Reisepass)
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
- Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
- bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
- Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
- bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
- zusätzlich bei Bevollmächtigung:
- Anmeldeschein (siehe Formulare)
- Vollmacht (siehe Formulare) und Ausweisdokument des Bevollmächtigten. Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Hinweis:
Hilfreich wäre, wenn Sie bei persönlicher Vorsprache Ihr Stammbuch mit vorlegen, da wir aus diesem alle notwendigen Daten und die richtigen Schreibweisen der Namen und Geburtsorte entnehmen können.
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- §§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Die Wohnsitzanmeldung ist persönlich nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord möglich.
Im Anschluss wird Ihnen die Anmeldebestätigung direkt ausgehändigt.
Bei Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnsitzanmeldung vorzunehmen. (Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.
- Kfz-Besitzer müssen daran denken, dass auch eine Ummeldung des Kfz erfolgen muss.
Widerspruchsrecht:
- Wenn aus bestimmten Gründen verhindert werden soll, dass persönliche Daten weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Umzug, Wohnungsbezug, anmelden