Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes
Zieht eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in die Samtgemeinde Thedinghausen, muss sie sich im Einwohnermeldeamt Thedinghausen anmelden.
Eine Abmeldebestätigung des vorherigen Wohnortes ist seit dem 01.06.2004 nicht mehr erforderlich.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
Bei mehreren Wohnungen muss die Wohnung zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der sich der Einwohner überwiegend aufhält.
Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes kommen Sie bitte persönlich in das Einwohnermeldeamt. Bei Verhinderungen können Sie die Anmeldung durch eine andere Person mit Vollmacht (es muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden) vornehmen lassen. Eine Unterschrift ist in allen Fällen unbedingt erforderlich. Die Vollmacht für die Anmeldung entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Dokument.
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ab dem 01.11.2015 ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber auszustellen. Diese wird vom Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.
Das notwendige Formular steht im unteren Bereich dieser Seite unter Dokumente zum Download bereit.
Zieht eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in die Samtgemeinde Thedinghausen, muss sie sich im Einwohnermeldeamt Thedinghausen anmelden.
Eine Abmeldebestätigung des vorherigen Wohnortes ist seit dem 01.06.2004 nicht mehr erforderlich.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
Bei mehreren Wohnungen muss die Wohnung zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der sich der Einwohner überwiegend aufhält.
Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes kommen Sie bitte persönlich in das Einwohnermeldeamt. Bei Verhinderungen können Sie die Anmeldung durch eine andere Person mit Vollmacht (es muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden) vornehmen lassen. Eine Unterschrift ist in allen Fällen unbedingt erforderlich. Die Vollmacht für die Anmeldung entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Dokument.
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ab dem 01.11.2015 ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber auszustellen. Diese wird vom Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.
Das notwendige Formular steht im unteren Bereich dieser Seite unter Dokumente zum Download bereit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes
An das Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen.
Das Einwohnermeldeamt kann ohne Termin während der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
An das Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen.
Das Einwohnermeldeamt kann ohne Termin während der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung
Adresse
Hausanschrift
27321 Thedinghausen
Kontaktperson
Herr Kevin Weidmann
Frau Weigel
Frau Rapp
Frau Kempf
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Formulare
Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes
Das Anmeldeformular füllen wir für Sie aus, Sie müssen nur noch unterschreiben!
Das Anmeldeformular füllen wir für Sie aus, Sie müssen nur noch unterschreiben!
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes
Kosten: gebührenfrei.
Kosten: gebührenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden