Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes

    Allgemeine Informationen

    Zieht eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in die Samtgemeinde Thedinghausen, muss sie sich im Einwohnermeldeamt Thedinghausen anmelden.

    Eine Abmeldebestätigung des vorherigen Wohnortes ist seit dem 01.06.2004 nicht mehr erforderlich.

    Jugendliche ab 16 Jahren können sich ohne Zustimmung der Eltern anmelden.

    Bei mehreren Wohnungen muss die Wohnung zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der sich der Einwohner überwiegend aufhält.

    Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes kommen Sie bitte persönlich in das Einwohnermeldeamt. Bei Verhinderungen können Sie die Anmeldung durch eine andere Person mit Vollmacht (es muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden) vornehmen lassen. Eine Unterschrift ist in allen Fällen unbedingt erforderlich. Die Vollmacht für die Anmeldung entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Dokument.

    Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ab dem 01.11.2015 ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber auszustellen. Diese wird vom Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

    Das notwendige Formular steht im unteren Bereich dieser Seite unter Dokumente zum Download bereit.



    Allgemeine Informationen

    Zieht eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in die Samtgemeinde Thedinghausen, muss sie sich im Einwohnermeldeamt Thedinghausen anmelden.

    Eine Abmeldebestätigung des vorherigen Wohnortes ist seit dem 01.06.2004 nicht mehr erforderlich.

    Jugendliche ab 16 Jahren können sich ohne Zustimmung der Eltern anmelden.

    Bei mehreren Wohnungen muss die Wohnung zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der sich der Einwohner überwiegend aufhält.

    Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes kommen Sie bitte persönlich in das Einwohnermeldeamt. Bei Verhinderungen können Sie die Anmeldung durch eine andere Person mit Vollmacht (es muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden) vornehmen lassen. Eine Unterschrift ist in allen Fällen unbedingt erforderlich. Die Vollmacht für die Anmeldung entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Dokument.

    Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ab dem 01.11.2015 ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber auszustellen. Diese wird vom Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

    Das notwendige Formular steht im unteren Bereich dieser Seite unter Dokumente zum Download bereit.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes

    An das Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen.

    Das Einwohnermeldeamt kann ohne Termin während der Öffnungszeiten aufgesucht werden.

    An das Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen.

    Das Einwohnermeldeamt kann ohne Termin während der Öffnungszeiten aufgesucht werden.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    27321 Thedinghausen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Thedinghausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Formulare

    Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes

    Das Anmeldeformular füllen wir für Sie aus, Sie müssen nur noch unterschreiben!

    Das Anmeldeformular füllen wir für Sie aus, Sie müssen nur noch unterschreiben!

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Hinweise für Thedinghausen: Anmeldung eines Wohnsitzes

    Kosten: gebührenfrei.

    Kosten: gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnungsbezug, Umzug, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)