Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Buxtehuder BürgerBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 7

    21614 Buxtehude

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    durchgehend geöffnet: Montags und mittwochs: 8:00 - 17:00 Uhr Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr Donnerstags: 8:00 - 18:00 Uhr Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet in ungeraden Kalenderwochen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 501-1111

    Fax: 04161 501-71111

    E-Mail: bbb@stadt.buxtehude.de

    Weitere Informationen

    Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ortsbüro Hedendorf / Neukloster

    Adresse

    Hausanschrift

    Kringelstraße 5

    21614 Buxtehude

    Öffnungszeiten

    Montags 09:00 – 12:00 Uhr Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr Mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr Freitags: geschlossen Samstags: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 997600

    Fax: 04161 51098

    E-Mail: ortsbuero@stadt.buxtehude.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Buxtehude: Wohnsitz Anmeldung

    Eine Neuanmeldung in Buxtehude ist persönlich mit Vorlage des Personalausweises und des Reisepasses vorzunehmen. Die Anmeldung durch eine andere Person ist mit Vorlage einer Vollmacht der anzumeldenden Person möglich.

    Bei einem Zuzug mit der ganzen Familie reicht es aus, wenn ein Mitglied der Familie vorspricht. Es müssen allerdings die Dokumente (falls nicht vorhanden, Personenstandsurkunden) aller Familienangehörigen vorgelegt werden.

    Bei der Anmeldung muss zudem eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätig wird. Unter anderem sollen damit Scheinanmeldungen verhindert werden. Das Formular für den Wohnungsgeber ist hier unter dem Stichwort "Formulare" zu finden.

    Eine Neuanmeldung in Buxtehude ist persönlich mit Vorlage des Personalausweises und des Reisepasses vorzunehmen. Die Anmeldung durch eine andere Person ist mit Vorlage einer Vollmacht der anzumeldenden Person möglich.

    Bei einem Zuzug mit der ganzen Familie reicht es aus, wenn ein Mitglied der Familie vorspricht. Es müssen allerdings die Dokumente (falls nicht vorhanden, Personenstandsurkunden) aller Familienangehörigen vorgelegt werden.

    Bei der Anmeldung muss zudem eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätig wird. Unter anderem sollen damit Scheinanmeldungen verhindert werden. Das Formular für den Wohnungsgeber ist hier unter dem Stichwort "Formulare" zu finden.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    anmelden, Wohnungsbezug, Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024