Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Buxtehuder BürgerBüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
durchgehend geöffnet: Montags und mittwochs: 8:00 - 17:00 Uhr Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr Donnerstags: 8:00 - 18:00 Uhr Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet in ungeraden Kalenderwochen
Kontakt
Weitere Informationen
Ortsbüro Hedendorf / Neukloster
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags 09:00 – 12:00 Uhr Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr Mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr Freitags: geschlossen Samstags: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Buxtehude: Wohnsitz Anmeldung
Eine Neuanmeldung in Buxtehude ist persönlich mit Vorlage des Personalausweises und des Reisepasses vorzunehmen. Die Anmeldung durch eine andere Person ist mit Vorlage einer Vollmacht der anzumeldenden Person möglich.
Bei einem Zuzug mit der ganzen Familie reicht es aus, wenn ein Mitglied der Familie vorspricht. Es müssen allerdings die Dokumente (falls nicht vorhanden, Personenstandsurkunden) aller Familienangehörigen vorgelegt werden.
Bei der Anmeldung muss zudem eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätig wird. Unter anderem sollen damit Scheinanmeldungen verhindert werden. Das Formular für den Wohnungsgeber ist hier unter dem Stichwort "Formulare" zu finden.
Eine Neuanmeldung in Buxtehude ist persönlich mit Vorlage des Personalausweises und des Reisepasses vorzunehmen. Die Anmeldung durch eine andere Person ist mit Vorlage einer Vollmacht der anzumeldenden Person möglich.
Bei einem Zuzug mit der ganzen Familie reicht es aus, wenn ein Mitglied der Familie vorspricht. Es müssen allerdings die Dokumente (falls nicht vorhanden, Personenstandsurkunden) aller Familienangehörigen vorgelegt werden.
Bei der Anmeldung muss zudem eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätig wird. Unter anderem sollen damit Scheinanmeldungen verhindert werden. Das Formular für den Wohnungsgeber ist hier unter dem Stichwort "Formulare" zu finden.
Formulare
Hinweise für Buxtehude: Wohnsitz Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Buxtehude: Wohnsitz Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
anmelden, Wohnungsbezug, Umzug