Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 44
29614 Soltau
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine
Kontakt
Kontaktperson
Frau Greta Narjes (Bürgerbüro)
Frau Denise Janisch (Bürgerbüro)
Frau Meike Brüsehaver (Bürgerbüro)
Frau Sandra Hestermann (Bürgerbüro, Veranstaltungen)
Frau Sabrina Krenz (Bürgerbüro)
Formulare
Wohnsitz Anmeldung
Wohnungsgeberbestätigung
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soltau: Wohnsitz Anmeldung
Besonderheiten bei Wohnungswechsel innerhalb von Niedersachsen :
Wenn Sie Ihre alleinige Wohnung innerhalb von Niedersachsen wechseln, brauchen Sie sich nicht am bisherigen Wohnort abzumelden. Es reicht aus, wenn Sie bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde zur Anmeldung vorsprechen. Beachten Sie bitte, daß dabei gleich Ihre Personaldokumente (Paß, Ausweis etc.) geändert werden (können).
Hauptwohnung/Nebenwohnsitz
Bei mehreren Wohnungen innerhalb der BRD ist die überwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Bei Verheirateten mit Kindern gilt als Hauptwohnung die gemeinsam benutzte Wohnung. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung der Meldebehörde.
Besonderheiten bei der Meldepflicht
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer. Der Meldepflichtige kann sich vertreten lassen. Auf Wunsch der Meldebehörde muss er jedoch persönlich erscheinen.
Befreiung von der Meldepflicht
Bei mehreren Wohnungen innerhalb einer Gemeinde ist nur eine der bezogenen Wohnungen meldepflichtig. Titel: Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft, z.B. Grundwehrdienst, Zivildienst. Eine Befreiung von der Meldepflicht ist in diesem Fall jedoch nur gegeben, solange die Person in einer anderen Wohnung in der BRD angemeldet ist.
Zweimonatsfrist (z.B. bei Besuchern)
Solange diese Person in einer anderen Wohnung innerhalb der BRD gemeldet ist, gilt eine zweimonatige Frist zur Anmeldung. Bei Vollzug einer richterlichen Entscheidung über Freiheitsentzug, Krankenhäuser, Heimerziehung sowie Einrichtungen für die Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen in der Zweimonatsfrist, falls keine andere Wohnung in der BRD vorhanden ist; bei einer gemeldeten Wohnung innerhalb der BRD besteht auch außerhalb dieser Zweimonatsfrist keine Meldepflicht. Titel: Antrags- und Bearbeitungsfristen: Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt unverzüglich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden