Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Anmeldung

    Herzlich willkommen in Schneverdingen!

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

    Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses, zu vermeiden.

    Ihren Wohnsitz melden Sie im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen an. Die Anmeldung sollten Sie persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.

    Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Anmeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese muss sich ausweisen und das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass vorlegen.

    Beim Anmelden von Personen unter 16 Jahren beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt?".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05193 93-333

    E-Mail: buergerbuero@schneverdingen.de

    Formulare

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Gewerbeamt, Kfz-Zulassung

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2014

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Anmeldung

    • Personalausweis (auch vorläufigen Personalausweis)
    • gegebenenfalls Reisepass
    • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular bei Vertretung durch eine dritte Person

    Anmeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:

    • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
    • deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
    • Unterschrift beider Sorgeberechtigten auf dem Anmeldeformular oder eine formlose schriftliche Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

    Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist bzw. Sie Ihr Fahrzeug bei Zuzug aus einem anderen Landkreis umschreiben müssen.

    Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls den neuen Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu können, müssen die Dokumente gültig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Anmeldung

    Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Anmeldung

    Bitte beachten Sie, dass ggf. Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist bzw. Sie Ihr Fahrzeug bei Zuzug aus einem anderen Landkreis umschreiben müssen.

    Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und ggf. den neuen Wohnart in Ihrem Reisepass ändern zu können, müssen die Dokumente gültig sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    anmelden, Wohnungsbezug, Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024