Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Anmeldung
Herzlich willkommen in Schneverdingen!
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses, zu vermeiden.
Ihren Wohnsitz melden Sie im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen an. Die Anmeldung sollten Sie persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.
Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Anmeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese muss sich ausweisen und das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass vorlegen.
Beim Anmelden von Personen unter 16 Jahren beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05193 93-333
E-Mail: buergerbuero@schneverdingen.de
Formulare
Wohnsitz Anmeldung
Wohnungsgeberbestätigung
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Gewerbeamt, Kfz-Zulassung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Anmeldung
- Personalausweis (auch vorläufigen Personalausweis)
- gegebenenfalls Reisepass
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular bei Vertretung durch eine dritte Person
Anmeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:
- Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
- Unterschrift beider Sorgeberechtigten auf dem Anmeldeformular oder eine formlose schriftliche Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist bzw. Sie Ihr Fahrzeug bei Zuzug aus einem anderen Landkreis umschreiben müssen.
Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls den neuen Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu können, müssen die Dokumente gültig sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass ggf. Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist bzw. Sie Ihr Fahrzeug bei Zuzug aus einem anderen Landkreis umschreiben müssen.
Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und ggf. den neuen Wohnart in Ihrem Reisepass ändern zu können, müssen die Dokumente gültig sein.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
anmelden, Wohnungsbezug, Umzug