Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz
Sie sind aus einer anderen Gemeinde / Stadt oder aus dem Ausland nach Schwanewede gezogen? Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz im Bereich „Bürgerservice“ anmelden.
Sie sind aus einer anderen Gemeinde / Stadt oder aus dem Ausland nach Schwanewede gezogen? Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz im Bereich "Bürgerservice" anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz
- Personalausweis und/oder Reisepass sowie sonstige Ausweisdokumente aller anzumeldenden Familienmitglieder
- bei Kindern: Kinderreisepass (soweit vorhanden), alternativ die Geburtsurkunde
- bei ausländischen Mitbürger/innen: Pass + Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 BMG, womit der Wohnungsüberlasser (i.d.R. der Vermieter) den Einzug aller anmeldenden Personen bestätigt. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus
- wenn Sie aus dem Ausland zuziehen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (soweit vorhanden) sowie die An-/Abmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs
- bei betreuten Personen zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und/oder den Betreuerausweis (neben den Ausweisdokumenten der anzumeldenden Person)
- bei Personen, die alters- oder krankheitsbedingt nicht selbst erscheinen können, zusätzlich eine schriftliche Vollmacht für die anmeldende Person (neben den Ausweisdokumenten der anzumeldenden Person)
- Personalausweis und/oder Reisepass sowie sonstige Ausweisdokumente aller anzumeldenden Familienmitglieder
- bei Kindern: Kinderreisepass (soweit vorhanden), alternativ die Geburtsurkunde
- bei ausländischen Mitbürger/innen: Pass + Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 BMG, womit der Wohnungsüberlasser (i.d.R. der Vermieter) den Einzug aller anmeldenden Personen bestätigt. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus
- wenn Sie aus dem Ausland zuziehen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (soweit vorhanden) sowie die An-/Abmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs
- bei betreuten Personen zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und/oder den Betreuerausweis (neben den Ausweisdokumenten der anzumeldenden Person)
- bei Personen, die alters- oder krankheitsbedingt nicht selbst erscheinen können, zusätzlich eine schriftliche Vollmacht für die anmeldende Person (neben den Ausweisdokumenten der anzumeldenden Person)
Formulare
Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz
Bundesmeldegesetz
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz
Für die Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen. Bei einer Familie mit minderjährigen Kindern reicht es – soweit die Elternteile verheiratet sind – aus, wenn lediglich ein Elternteil zur Anmeldung erscheint.
Einen Vordruck benötigen Sie nicht, da wir das Ausfüllen für Sie vor Ort übernehmen. Sie müssen nur die Anmeldung unterschreiben. Wenn Sie von einer anderen Gemeinde/Stadt zuziehen und die bisherige Wohnung aufgeben, können Sie sich anmelden ohne sich bei der ehemaligen Gemeinde/Stadtabzumelden. Die Benachrichtigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde/Stadt wird durch uns übernommen.
Für die Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen. Bei einer Familie mit minderjährigen Kindern reicht es - soweit die Elternteile verheiratet sind - aus, wenn lediglich ein Elternteil zur Anmeldung erscheint.
Einen Vordruck benötigen Sie nicht, da wir das Ausfüllen für Sie vor Ort übernehmen. Sie müssen nur die Anmeldung unterschreiben. Wenn Sie von einer anderen Gemeinde/Stadt zuziehen und die bisherige Wohnung aufgeben, können Sie sich anmelden ohne sich bei der ehemaligen Gemeinde/Stadtabzumelden. Die Benachrichtigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde/Stadt wird durch uns übernommen.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung erfolgen muss. Eine Überschreitung der Meldefrist (2 Wochen nach Auszug) kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 54 Bundesmeldegesetz).
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung erfolgen muss. Eine Überschreitung der Meldefrist (2 Wochen nach Auszug) kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 54 Bundesmeldegesetz).
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz
Für die Vornahme der Anmeldung fallen keine Gebühren an.
Für die Vornahme der Anmeldung fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern bzw. der Wohnung der Mutter aufgenommen werden.
Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind bzw. der/die Jugendliche einzieht.
Wenn minderjährige Kinder und die Sorgeberechtigten künftig nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung gemeldet sind, oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist das Einverständnis des nicht mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen.
Minderjährige haben ihren Hauptwohnsitz bei den Sorgeberechtigten / dem Sorgeberechtigten anzumelden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern bzw. der Wohnung der Mutter aufgenommen werden.
Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind bzw. der/die Jugendliche einzieht.
Wenn minderjährige Kinder und die Sorgeberechtigten künftig nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung gemeldet sind, oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist das Einverständnis des nicht mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen.
Minderjährige haben ihren Hauptwohnsitz bei den Sorgeberechtigten / dem Sorgeberechtigten anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden