Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz

    Allgemeine Informationen

    Sie sind aus einer anderen Gemeinde / Stadt oder aus dem Ausland nach Schwanewede gezogen? Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz im Bereich „Bürgerservice“ anmelden.



    Allgemeine Informationen

    Sie sind aus einer anderen Gemeinde / Stadt oder aus dem Ausland nach Schwanewede gezogen? Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz im Bereich "Bürgerservice" anmelden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Damm 4

    28790 Schwanewede

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04209 74-230

    Fax: 04209 74-239

    E-Mail: buergerservice@schwanewede.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Webservice, Gemeinde Schwanewede)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz

    • Personalausweis und/oder Reisepass sowie sonstige Ausweisdokumente aller anzumeldenden Familienmitglieder
    • bei Kindern: Kinderreisepass (soweit vorhanden), alternativ die Geburtsurkunde
    • bei ausländischen Mitbürger/innen: Pass + Aufenthaltstitel
    • Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 BMG, womit der Wohnungsüberlasser (i.d.R. der Vermieter) den Einzug aller anmeldenden Personen bestätigt. Das   entsprechende Formular finden Sie hier. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus
    • wenn Sie aus dem Ausland zuziehen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (soweit vorhanden) sowie die An-/Abmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs
    • bei betreuten Personen zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und/oder den Betreuerausweis (neben den Ausweisdokumenten der anzumeldenden Person)
    • bei Personen, die alters- oder krankheitsbedingt nicht selbst erscheinen können, zusätzlich eine schriftliche Vollmacht für die anmeldende Person (neben den Ausweisdokumenten der anzumeldenden Person)
    • Personalausweis und/oder Reisepass sowie sonstige Ausweisdokumente aller anzumeldenden Familienmitglieder
    • bei Kindern: Kinderreisepass (soweit vorhanden), alternativ die Geburtsurkunde
    • bei ausländischen Mitbürger/innen: Pass + Aufenthaltstitel
    • Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 BMG, womit der Wohnungsüberlasser (i.d.R. der Vermieter) den Einzug aller anmeldenden Personen bestätigt. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus
    • wenn Sie aus dem Ausland zuziehen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (soweit vorhanden) sowie die An-/Abmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs
    • bei betreuten Personen zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und/oder den Betreuerausweis (neben den Ausweisdokumenten der anzumeldenden Person)
    • bei Personen, die alters- oder krankheitsbedingt nicht selbst erscheinen können, zusätzlich eine schriftliche Vollmacht für die anmeldende Person (neben den Ausweisdokumenten der anzumeldenden Person)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz

    Bundesmeldegesetz

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz

    Für die Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen. Bei einer Familie mit minderjährigen Kindern reicht es – soweit die Elternteile verheiratet sind – aus, wenn lediglich ein Elternteil zur Anmeldung erscheint.

    Einen Vordruck benötigen Sie nicht, da wir das Ausfüllen für Sie vor Ort übernehmen. Sie müssen nur die Anmeldung unterschreiben. Wenn Sie von einer anderen Gemeinde/Stadt zuziehen und die bisherige Wohnung aufgeben, können Sie sich anmelden ohne sich bei der ehemaligen Gemeinde/Stadtabzumelden. Die Benachrichtigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde/Stadt wird durch uns übernommen.

    Für die Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen. Bei einer Familie mit minderjährigen Kindern reicht es - soweit die Elternteile verheiratet sind - aus, wenn lediglich ein Elternteil zur Anmeldung erscheint.

    Einen Vordruck benötigen Sie nicht, da wir das Ausfüllen für Sie vor Ort übernehmen. Sie müssen nur die Anmeldung unterschreiben. Wenn Sie von einer anderen Gemeinde/Stadt zuziehen und die bisherige Wohnung aufgeben, können Sie sich anmelden ohne sich bei der ehemaligen Gemeinde/Stadtabzumelden. Die Benachrichtigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde/Stadt wird durch uns übernommen.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung erfolgen muss. Eine Überschreitung der Meldefrist (2 Wochen nach Auszug) kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 54 Bundesmeldegesetz).

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung erfolgen muss. Eine Überschreitung der Meldefrist (2 Wochen nach Auszug) kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 54 Bundesmeldegesetz).

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz

    Für die Vornahme der Anmeldung fallen keine Gebühren an.

    Für die Vornahme der Anmeldung fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwanewede: Anmeldung Wohnsitz

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern bzw. der Wohnung der Mutter aufgenommen werden.

    Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind bzw. der/die Jugendliche einzieht.

    Wenn minderjährige Kinder und die Sorgeberechtigten künftig nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung gemeldet sind, oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist das Einverständnis des nicht  mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen.

    Minderjährige haben ihren Hauptwohnsitz bei den Sorgeberechtigten / dem Sorgeberechtigten anzumelden.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern bzw. der Wohnung der Mutter aufgenommen werden.

    Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind bzw. der/die Jugendliche einzieht.

    Wenn minderjährige Kinder und die Sorgeberechtigten künftig nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung gemeldet sind, oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist das Einverständnis des nicht mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen.

    Minderjährige haben ihren Hauptwohnsitz bei den Sorgeberechtigten / dem Sorgeberechtigten anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnungsbezug, Umzug, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)