Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Herzlich willkommen in der Samtgemeinde Bardowick!
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses, zu vermeiden.
Ihren Wohnsitz melden Sie im Bürgeramt der Samtgemeinde Bardowick an. Die Anmeldung sollten Sie persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.
Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Anmeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese hat sich auszuweisen, eine Vollmacht, die Wohnungsgeberbestätigung, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls einen Reisepass vorzulegen.
Beim Anmelden von Personen unter 16 Jahren beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Herzlich willkommen in der Samtgemeinde Bardowick!
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses, zu vermeiden.
Ihren Wohnsitz melden Sie im Bürgeramt der Samtgemeinde Bardowick an. Die Anmeldung sollten Sie persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.
Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Anmeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese hat sich auszuweisen, eine Vollmacht, die Wohnungsgeberbestätigung, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls einen Reisepass vorzulegen.
Beim Anmelden von Personen unter 16 Jahren beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bardowick
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Personalausweis (auch vorläufigen Personalausweis)
- gegebenenfalls Reisepass
- Vollmacht (falls das persönliche Erscheinen nicht möglich ist)
- Wohnungsgeberbestätigung
Anmeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:
- Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
- eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist bzw. Sie Ihr Fahrzeug bei Zuzug aus einem anderen Landkreis umschreiben müssen.
Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls den neuen Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu können, müssen die Dokumente gültig sein.
- Personalausweis (auch vorläufigen Personalausweis)
- gegebenenfalls Reisepass
- Vollmacht (falls das persönliche Erscheinen nicht möglich ist)
- Wohnungsgeberbestätigung
Anmeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:
- Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
- eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist bzw. Sie Ihr Fahrzeug bei Zuzug aus einem anderen Landkreis umschreiben müssen.
Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls den neuen Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu können, müssen die Dokumente gültig sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden