Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Allgemeine Informationen

    Herzlich willkommen in der Samtgemeinde Bardowick!

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

    Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses, zu vermeiden.

    Ihren Wohnsitz melden Sie im Bürgeramt der Samtgemeinde Bardowick an. Die Anmeldung sollten Sie persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.

    Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Anmeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese hat sich auszuweisen, eine Vollmacht, die Wohnungsgeberbestätigung, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls einen Reisepass vorzulegen.

    Beim Anmelden von Personen unter 16 Jahren beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt?".



    Allgemeine Informationen

    Herzlich willkommen in der Samtgemeinde Bardowick!

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

    Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses, zu vermeiden.

    Ihren Wohnsitz melden Sie im Bürgeramt der Samtgemeinde Bardowick an. Die Anmeldung sollten Sie persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.

    Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Anmeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese hat sich auszuweisen, eine Vollmacht, die Wohnungsgeberbestätigung, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls einen Reisepass vorzulegen.

    Beim Anmelden von Personen unter 16 Jahren beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt?".



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bardowick

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 12

    21357 Bardowick

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 1201

    Fax: 04131 1201-800

    E-Mail: info@bardowick.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Bardowick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    • Personalausweis (auch vorläufigen Personalausweis)
    • gegebenenfalls Reisepass
    • Vollmacht (falls das persönliche Erscheinen nicht möglich ist)
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Anmeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:

    • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
    • deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
    • eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht  anwesenden Sorgeberechtigten
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

    Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist bzw. Sie Ihr Fahrzeug bei Zuzug aus einem anderen Landkreis umschreiben müssen.

    Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls den neuen Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu können, müssen die Dokumente gültig sein.

    • Personalausweis (auch vorläufigen Personalausweis)
    • gegebenenfalls Reisepass
    • Vollmacht (falls das persönliche Erscheinen nicht möglich ist)
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Anmeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:

    • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
    • deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
    • eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

    Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist bzw. Sie Ihr Fahrzeug bei Zuzug aus einem anderen Landkreis umschreiben müssen.

    Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls den neuen Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu können, müssen die Dokumente gültig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnungsbezug, Umzug, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)