Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
Tipp: Wenn Sie aus dem Landkreis Celle zugezogen sind, können Sie bei der Anmeldung auch gleich Ihren Kfz-Schein durch uns mit Ihrer neuen Anschrift versehen lassen. Dieses erspart Ihnen einen weiteren Behördengang zum Landkreis. Gleiches gilt für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Wietze.
Für die Änderung wird eine Gebühr von 10,80 EUR erhoben.
Tipp: Wenn Sie aus dem Landkreis Celle zugezogen sind, können Sie bei der Anmeldung auch gleich Ihren Kfz-Schein durch uns mit Ihrer neuen Anschrift versehen lassen. Dieses erspart Ihnen einen weiteren Behördengang zum Landkreis. Gleiches gilt für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Wietze.
Für die Änderung wird eine Gebühr von 10,80 EUR erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Gemeinde Wietze - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Zu den genannten Zeiten können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Weiterhin gelten unsere regulären Öffnungszeiten .
Kontakt
E-Mail: meldeamt@wietze.de
Kontaktperson
Frau Lilly Schneider
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
E-Mail: lilly.schneider@wietze.de
Telefon Festnetz: 05146 50716
Carsten Ludwig
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
Fax: 05146 507-917
Telefon Festnetz: 05146 507-17
E-Mail: meldeamt@wietze.de
Formulare
Einverständniserklärung Umzug Minderjährige
Wohnungsgeberbestätigung
Anmeldung bei der Meldebehörde
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
Als Wohnungsgeberbestätigung ist ein Mietvertrag nicht ausreichend.
Bitte nutzen Sie das verlinkte Formular.
Als Wohnungsgeberbestätigung ist ein Mietvertrag nicht ausreichend.
Bitte nutzen Sie das verlinkte Formular.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
Sofern Sie es in der vorgeschriebenen Woche nicht ins Rathaus schaffen, können Sie alternativ das unten stehende Formular ausfüllen. Bitte drucken Sie dieses anschließend aus und senden Sie es an den oben stehenden Ansprechpartner.
Innerhalb der nächsten vier Wochen kommen Sie dann bitte persönlich ins Rathaus, damit die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert werden kann.
Sofern Sie es in der vorgeschriebenen Woche nicht ins Rathaus schaffen, können Sie alternativ das unten stehende Formular ausfüllen. Bitte drucken Sie dieses anschließend aus und senden Sie es an den oben stehenden Ansprechpartner.
Innerhalb der nächsten vier Wochen kommen Sie dann bitte persönlich ins Rathaus, damit die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert werden kann.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden