Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Hemmingen: Wohnsitz Anmeldung
Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Woche bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Woche bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Arnum
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro Arnum kann zurzeit nur temporär geöffnet werden.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Hemmingen: Wohnsitz Anmeldung
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Geburtsurkunden der Kinder
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Geburtsurkunden der Kinder
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Formulare
Hinweise für Hemmingen: Wohnsitz Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hemmingen: Wohnsitz Anmeldung
§§ 17, 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
§§ 17, 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Hemmingen: Wohnsitz Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen mit der Wohnungsgeberbescheinigung (auszufüllen vom Eigentümer der neuen Wohnung).
Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen mit der Wohnungsgeberbescheinigung (auszufüllen vom Eigentümer der neuen Wohnung).
Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hemmingen: Wohnsitz Anmeldung
Neues Bundesmeldegesetz -Wohnungsgeberbestätigung
Zum 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt künftig u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen wirksamer verhindern.
Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Einzug gemeldet werden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.
Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit diese der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Vordrucke können hier (siehe Formulare) herunterladen oder direkt aus dem Bürgerbüro abgeholt werden.
Sollte eine meldepflichtige Person ein Eigenheim beziehen, so ist in diesem Fall im Bürgerbüro beim Anmeldevorgang eine formlose Selbsterklärung abzugeben.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Bürgerbüros gern unter der Rufnummer 0511/4103-333 zur Verfügung.
Neues Bundesmeldegesetz -Wohnungsgeberbestätigung
Zum 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt künftig u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen wirksamer verhindern.
Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Einzug gemeldet werden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.
Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit diese der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Vordrucke können hier (siehe Formulare) herunterladen oder direkt aus dem Bürgerbüro abgeholt werden.
Sollte eine meldepflichtige Person ein Eigenheim beziehen, so ist in diesem Fall im Bürgerbüro beim Anmeldevorgang eine formlose Selbsterklärung abzugeben.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Bürgerbüros gern unter der Rufnummer 0511/4103-333 zur Verfügung.
Weitere Informationen
Hinweise für Hemmingen: Wohnsitz Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden