Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Allgemeine Informationen

    Sind Sie in eine neue Wohnung eingezogen? Dann haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung oder des Hauses im Bürgerbüro der Stadt Burgwedel anzumelden. 

    Die neue Anschrift wird auf und in dem Chip Ihres Personalausweises aktualisiert. Gegebenenfalls sind auch Ihre Fahrzeugpapiere oder der Wohnort im Reisepass zu ändern. 

    Die Meldeadresse ist Basis für weitere Anmeldungen oder Zuständigkeiten. Kommen Sie dieser also rechtzeitig nach. 



    Allgemeine Informationen

    Sind Sie in eine neue Wohnung eingezogen? Dann haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung oder des Hauses im Bürgerbüro der Stadt Burgwedel anzumelden.

    Die neue Anschrift wird auf und in dem Chip Ihres Personalausweises aktualisiert. Gegebenenfalls sind auch Ihre Fahrzeugpapiere oder der Wohnort im Reisepass zu ändern.

    Die Meldeadresse ist Basis für weitere Anmeldungen oder Zuständigkeiten. Kommen Sie dieser also rechtzeitig nach.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuhrberger Straße 4

    30938 Burgwedel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05139 8973-500

    Fax: 05139 8973-414

    E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Burgwedel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Burgwedel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    • Personalausweis und/oder
    • Reisepass (soweit vorhanden)
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Vorlage einer Einverständniserklärung des/der nicht mitziehenden Sorgeberechtigten bei einem Auszug eines minderjährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung.

    Zusätzlich mitzubringende Unterlagen bei

    aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • Nachweis über die letzte Wohnanschrift in Deutschland
    • Geburts- und/oder Heiratsurkunde

    betreuten Personen:

    • Betreuerausweis oder
    • Generalvollmacht
    • Personalausweis und/oder
    • Reisepass (soweit vorhanden)
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Vorlage einer Einverständniserklärung des/der nicht mitziehenden Sorgeberechtigten bei einem Auszug eines minderjährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung.

    Zusätzlich mitzubringende Unterlagen bei

    aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • Nachweis über die letzte Wohnanschrift in Deutschland
    • Geburts- und/oder Heiratsurkunde

    betreuten Personen:

    • Betreuerausweis oder
    • Generalvollmacht

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

    in der zurzeit gültigen Fassung.

    • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

    in der zurzeit gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Umzug innerhalb der Stadtgrenzen Burgwedels

    Bitte melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug im Bürgerbüro um.
    Ein Angehöriger einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die zusammen eine neue Wohnung beziehen, kann die Ummeldung für den Ehepartner und minderjährige Familienmitglieder vornehmen, wenn die Auweise vorgelegt werden.

    Zuzug nach Burgwedel

    Haben Sie eine Wohnung oder eine Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) bezogen, melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach Einzug im Bürgerbüro an.
    Ein Angehöriger einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die zusammen eine neue Wohnung beziehen, kann die Ummeldung für den Ehepartner und minderjährige Familienmitglieder vornehmen, wenn die Ausweise vorgelegt werden.

    Hinweis:

    Die Pflicht zur Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist entfallen, wenn Sie innerhalb zwei Wochen im Inland eine neue Wohnung beziehen.
    Ist dies nicht der Fall oder verziehen Sie ins Ausland, sind Sie weiterhin verpflichtet sich abzumelden.
    Auch ein aufgegebener Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufgabe bei der Hauptwohnsitzgemeinde abzumelden.
    Melden Sie sich persönlich ab oder füllen Sie ein Abmeldeformular aus.

    NEU seit 01.11.2015:

    Bei einem Einzug in eine neue Wohnung oder bei einem Auszug aus einer Wohnung ohne das Beziehen einer weiteren Wohnung im Inland, ist eine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen.

    Umzug innerhalb der Stadtgrenzen Burgwedels

    Bitte melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug im Bürgerbüro um.
    Ein Angehöriger einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die zusammen eine neue Wohnung beziehen, kann die Ummeldung für den Ehepartner und minderjährige Familienmitglieder vornehmen, wenn die Auweise vorgelegt werden.

    Zuzug nach Burgwedel

    Haben Sie eine Wohnung oder eine Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) bezogen, melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach Einzug im Bürgerbüro an.
    Ein Angehöriger einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die zusammen eine neue Wohnung beziehen, kann die Ummeldung für den Ehepartner und minderjährige Familienmitglieder vornehmen, wenn die Ausweise vorgelegt werden.

    Hinweis:

    Die Pflicht zur Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist entfallen, wenn Sie innerhalb zwei Wochen im Inland eine neue Wohnung beziehen.
    Ist dies nicht der Fall oder verziehen Sie ins Ausland, sind Sie weiterhin verpflichtet sich abzumelden.
    Auch ein aufgegebener Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufgabe bei der Hauptwohnsitzgemeinde abzumelden.
    Melden Sie sich persönlich ab oder füllen Sie ein Abmeldeformular aus.

    NEU seit 01.11.2015:

    Bei einem Einzug in eine neue Wohnung oder bei einem Auszug aus einer Wohnung ohne das Beziehen einer weiteren Wohnung im Inland, ist eine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Sollte ein Fahrzeug auf Sie angemeldet sein, ist die Adresse auch in den Fahrzeugpapieren zu ändern.

    Bitte schauen Sie auf unserer Seite zu Zulassungsangelegenheiten nach, welche Unterlagen mitzubringen sind.

    Sollte ein Fahrzeug auf Sie angemeldet sein, ist die Adresse auch in den Fahrzeugpapieren zu ändern.

    Bitte schauen Sie auf unserer Seite zu Zulassungsangelegenheiten nach, welche Unterlagen mitzubringen sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnungsbezug, Umzug, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)