Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Sind Sie in eine neue Wohnung eingezogen? Dann haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung oder des Hauses im Bürgerbüro der Stadt Burgwedel anzumelden.
Die neue Anschrift wird auf und in dem Chip Ihres Personalausweises aktualisiert. Gegebenenfalls sind auch Ihre Fahrzeugpapiere oder der Wohnort im Reisepass zu ändern.
Die Meldeadresse ist Basis für weitere Anmeldungen oder Zuständigkeiten. Kommen Sie dieser also rechtzeitig nach.
Sind Sie in eine neue Wohnung eingezogen? Dann haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung oder des Hauses im Bürgerbüro der Stadt Burgwedel anzumelden.
Die neue Anschrift wird auf und in dem Chip Ihres Personalausweises aktualisiert. Gegebenenfalls sind auch Ihre Fahrzeugpapiere oder der Wohnort im Reisepass zu ändern.
Die Meldeadresse ist Basis für weitere Anmeldungen oder Zuständigkeiten. Kommen Sie dieser also rechtzeitig nach.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Personalausweis und/oder
- Reisepass (soweit vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Vorlage einer Einverständniserklärung des/der nicht mitziehenden Sorgeberechtigten bei einem Auszug eines minderjährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung.
Zusätzlich mitzubringende Unterlagen bei
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- Nachweis über die letzte Wohnanschrift in Deutschland
- Geburts- und/oder Heiratsurkunde
betreuten Personen:
- Betreuerausweis oder
- Generalvollmacht
- Personalausweis und/oder
- Reisepass (soweit vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Vorlage einer Einverständniserklärung des/der nicht mitziehenden Sorgeberechtigten bei einem Auszug eines minderjährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung.
Zusätzlich mitzubringende Unterlagen bei
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- Nachweis über die letzte Wohnanschrift in Deutschland
- Geburts- und/oder Heiratsurkunde
betreuten Personen:
- Betreuerausweis oder
- Generalvollmacht
Formulare
Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Mitteilung der Hauptwohnung bei mehreren WohnsitzenErklärung, wenn ein z.B. Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz erklärt wird
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Mitteilung der Hauptwohnung bei mehreren WohnsitzenErklärung, wenn ein z.B. Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz erklärt wird
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
in der zurzeit gültigen Fassung.
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
in der zurzeit gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Umzug innerhalb der Stadtgrenzen Burgwedels
Bitte melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug im Bürgerbüro um.
Ein Angehöriger einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die zusammen eine neue Wohnung beziehen, kann die Ummeldung für den Ehepartner und minderjährige Familienmitglieder vornehmen, wenn die Auweise vorgelegt werden.
Zuzug nach Burgwedel
Haben Sie eine Wohnung oder eine Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) bezogen, melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach Einzug im Bürgerbüro an.
Ein Angehöriger einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die zusammen eine neue Wohnung beziehen, kann die Ummeldung für den Ehepartner und minderjährige Familienmitglieder vornehmen, wenn die Ausweise vorgelegt werden.
Hinweis:
Die Pflicht zur Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist entfallen, wenn Sie innerhalb zwei Wochen im Inland eine neue Wohnung beziehen.
Ist dies nicht der Fall oder verziehen Sie ins Ausland, sind Sie weiterhin verpflichtet sich abzumelden.
Auch ein aufgegebener Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufgabe bei der Hauptwohnsitzgemeinde abzumelden.
Melden Sie sich persönlich ab oder füllen Sie ein Abmeldeformular aus.
NEU seit 01.11.2015:
Bei einem Einzug in eine neue Wohnung oder bei einem Auszug aus einer Wohnung ohne das Beziehen einer weiteren Wohnung im Inland, ist eine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen.
Umzug innerhalb der Stadtgrenzen Burgwedels
Bitte melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug im Bürgerbüro um.
Ein Angehöriger einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die zusammen eine neue Wohnung beziehen, kann die Ummeldung für den Ehepartner und minderjährige Familienmitglieder vornehmen, wenn die Auweise vorgelegt werden.
Zuzug nach Burgwedel
Haben Sie eine Wohnung oder eine Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) bezogen, melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach Einzug im Bürgerbüro an.
Ein Angehöriger einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die zusammen eine neue Wohnung beziehen, kann die Ummeldung für den Ehepartner und minderjährige Familienmitglieder vornehmen, wenn die Ausweise vorgelegt werden.
Hinweis:
Die Pflicht zur Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist entfallen, wenn Sie innerhalb zwei Wochen im Inland eine neue Wohnung beziehen.
Ist dies nicht der Fall oder verziehen Sie ins Ausland, sind Sie weiterhin verpflichtet sich abzumelden.
Auch ein aufgegebener Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufgabe bei der Hauptwohnsitzgemeinde abzumelden.
Melden Sie sich persönlich ab oder füllen Sie ein Abmeldeformular aus.
NEU seit 01.11.2015:
Bei einem Einzug in eine neue Wohnung oder bei einem Auszug aus einer Wohnung ohne das Beziehen einer weiteren Wohnung im Inland, ist eine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Sollte ein Fahrzeug auf Sie angemeldet sein, ist die Adresse auch in den Fahrzeugpapieren zu ändern.
Bitte schauen Sie auf unserer Seite zu Zulassungsangelegenheiten nach, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Sollte ein Fahrzeug auf Sie angemeldet sein, ist die Adresse auch in den Fahrzeugpapieren zu ändern.
Bitte schauen Sie auf unserer Seite zu Zulassungsangelegenheiten nach, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Weitere Informationen
Hinweise für Burgwedel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Neues Meldegesetz tritt zum 01.11.2015 in Kraft
- Abfallentsorgung Region Hannover (aha)
- Deutsche Rentenversicherung
- ARD ZDF Deutschlandradio - Der RundfunkbeitragAlle Möglichkeiten zur Änderung, Neubeantragung, Löschung oder Gebührenbefreiung werden hier angeboten.
- Finanzamt Burgdorf Kontaktdaten
- Rathaus Burgwedel
- ARD ZDF Deutschlandradio - Der RundfunkbeitragAlle Möglichkeiten zur Änderung, Neubeantragung, Löschung oder Gebührenbefreiung werden hier angeboten.
- Rathaus Burgwedel
- Deutsche Rentenversicherung
- Finanzamt Burgdorf Kontaktdaten
- Abfallentsorgung Region Hannover (aha)
- Neues Meldegesetz tritt zum 01.11.2015 in Kraft
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden