Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Barsinghausen: Wohnsitz Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
    Durch diese Anmeldung wird eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle übermittelt und die Abmeldung dort automatisch vorgenommen.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht nach, um unnötige Probleme zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis/Reisepass zu ändern.



    Allgemeine Informationen

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
    Durch diese Anmeldung wird eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle übermittelt und die Abmeldung dort automatisch vorgenommen.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht nach, um unnötige Probleme zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis/Reisepass zu ändern.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Deisterplatz 2

    30890 Barsinghausen

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05105 774-2200

    Fax: 05105 774-2337

    E-Mail: buergerbuero@stadt-barsinghausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Barsinghausen)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Barsinghausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Barsinghausen: Wohnsitz Anmeldung

    • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)

    • Wohnungsgeberbestätigung (siehe Seitenende)


    Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können:

    • Schriftliche Vollmacht
    • Original Personalausweis oder Reisepass der/des Bevollmächtigten sowie der anzumeldenden Person
    • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)

    • Wohnungsgeberbestätigung (siehe Seitenende)


    Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können:

    • Schriftliche Vollmacht
    • Original Personalausweis oder Reisepass der/des Bevollmächtigten sowie der anzumeldenden Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barsinghausen: Wohnsitz Anmeldung

    Sollten Sie sich bei der Anmeldung durch eine andere Person vertreten lassen (Bevollmächtigter), muss diese Person auch Fragen zu den melderechtlich relevanten Daten beantworten können.

    Einen Termin im Bürgerbüro können Sie direkt buchen

    Sollten Sie sich bei der Anmeldung durch eine andere Person vertreten lassen (Bevollmächtigter), muss diese Person auch Fragen zu den melderechtlich relevanten Daten beantworten können.

    Einen Termin im Bürgerbüro können Sie direkt buchen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnungsbezug, Umzug, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)