Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Stadt Braunlage - Einwohnermeldeamt/Fundbüro
Adresse
Postanschrift
Herz.-Joh.-Albr.-Str. 2
38700 Braunlage
Kontakt
E-Mail: ema@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-137
Kontaktperson
Frau Daniela Rehl
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
Telefon Festnetz: 05520 940-138
E-Mail: daniela.rehl@stadt-braunlage.de
Frau Birgit Wolf
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
E-Mail: birgit.wolf@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-137
Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde
Stadt Braunlage - Bürgerbüro St. Andreasberg
Adresse
Postanschrift
Am Kurpark 9
37444 Braunlage
OT St. Andreasberg
Kontakt
Telefon Festnetz: 05582 803-25
Kontaktperson
Frau Claudia Dunkel
Postanschrift
Am Kurpark 9
37444 Braunlage
E-Mail: claudia.dunkel@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05582 803-25
Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden