Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

    Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
    • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Wietmarschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 62

    49835 Wietmarschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus Lohne, Hauptstr. 62, 49835 Wietmarschen Mo: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di: 08:30 - 12.30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Do: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:30 - 12.30Uhr Bürgerbüro zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr Nebenstelle Wietmarschen, Am Markt 5, 49835 Wietmarschen Mo: 08:30 - 12:30 Uhr Di: 08:30 - 12:30 Uhr Mi: Geschlossen Do: 16:00 - 18:0 Uhr Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05908 9399-0

    Fax: 05908 9399-10

    E-Mail: gemeinde@wietmarschen.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)