Anliegerbescheinigung Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.
- §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- § 135a Baugesetzbuch (BauGB)
- § 64 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 154 f. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Hinweise für Thedinghausen: Anliegerbescheinigung
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbaubeiträge sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbaubeiträge sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Thedinghausen: Anliegerbescheinigung
Ansprechpartner
Samtgemeinde Thedinghausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch Termine nur nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 - 12.00 Uhr 13.30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport