Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

    Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
    • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Hinweise für Ronnenberg: Erschließungskostenbescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Erschließungskostenbescheinigungen (Anliegerbescheinigung) sind Erklärungen der Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einer öffentlicher Straße. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Erschließungskostenbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

    Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB),
    • Straßenausbaubeiträge (§ 6 NKAG)
    • Kanalbaubeiträge (§ 6 NKAG)
    • Grundstücksanschlusskosten (§ 8 NKAG)


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Ronnenberg: Erschließungskostenbescheinigung

    Die Bescheinigung erhalten Sie vom Team Technische Infrastruktur.

    Alle sonstigen Erschließungskosten wie Wasser -, Gas -, Strom -, Telefon -, Kabelfernsehanschlüsse usw. sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu erfragen.

    Ansprechpartner

    Für Ronnenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Hinweise für Ronnenberg: Erschließungskostenbescheinigung

    Es wird ein Antrag (siehe unten) mit Anschrift des Bauherrn und Lagebezeichnung des zu bebauenden Grundstückes benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Ronnenberg: Erschließungskostenbescheinigung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ronnenberg: Erschließungskostenbescheinigung

    Die Ausstellung einer Erschließungskostenbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren betragen z.Zt. 17,60 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de