Anliegerbescheinigung Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.
- §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- § 135a Baugesetzbuch (BauGB)
- § 64 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 154 f. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Hinweise für Garbsen: Anliegerbescheinigung
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine
möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht
-
Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge (§ 6 NKAG
Im Einzelfall kann es weitere Bescheinigungen geben, wie zum Beispiel:
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BBodSchG
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a NBauO)
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben (hier keine MI-Zuständigkeit)
- Walderhaltungsabgaben (Zuständigkeit ML)
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine
möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht
-
Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge (§ 6 NKAG
Im Einzelfall kann es weitere Bescheinigungen geben, wie zum Beispiel:
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BBodSchG
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a NBauO)
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben (hier keine MI-Zuständigkeit)
- Walderhaltungsabgaben (Zuständigkeit ML)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Garbsen: Anliegerbescheinigung
Bei Erschließungsbeiträgen (§§ 124 ff. BauGB) bzw. Straßenausbaubeiträgen (§ 6 NKAG) wenden Sie sich bitte an die obige Adresse.
Bei Ausgleichsbeiträgen (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten wenden Sie sich bitte an die Stadt Garbsen, Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung.
Bei Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a NBauO) wenden Sie sich bitte an die Stadt Garbsen, Abteilung Baurecht und Bauberatung.
Bei Erschließungsbeiträgen (§§ 124 ff. BauGB) bzw. Straßenausbaubeiträgen (§ 6 NKAG) wenden Sie sich bitte an die obige Adresse.
Bei Ausgleichsbeiträgen (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten wenden Sie sich bitte an die Stadt Garbsen, Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung.
Bei Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a NBauO) wenden Sie sich bitte an die Stadt Garbsen, Abteilung Baurecht und Bauberatung.
Ansprechpartner
Straßenverkehr -42.5-
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 15 bis 18 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Garbsen: Anliegerbescheinigung
Bestätigungen für Erschließungskosten werden nach Aufwand abgerechnet und betragen im Regelfall 22,50 Euro pro Grundstück.
Bestätigungen für Erschließungskosten werden nach Aufwand abgerechnet und betragen im Regelfall 22,50 Euro pro Grundstück.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport