Anliegerbescheinigung Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.
- §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- § 135a Baugesetzbuch (BauGB)
- § 64 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 154 f. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Hinweise für Hannover: Anliegerbescheinigung Ausstellung
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt Hannover über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt Hannover über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
66.03 - Straßenkosten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-48345
Fax: +49 511 168-47480
68.03 - Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-47752
E-Mail: 68.03@Hannover-Stadt.de
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Anliegerbescheinigung Ausstellung
Das Sachgebiet Straßenkosten bescheinigt Ihnen auf formlosen Antrag folgende Abgaben bzw. Beiträge:
- Erschließungsbeiträge (§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)) und
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a bis c BauGB).
Das Sachgebiet Straßenkosten bescheinigt Ihnen auf formlosen Antrag folgende Abgaben bzw. Beiträge:
- Erschließungsbeiträge (§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)) und
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a bis c BauGB).
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hannover: Anliegerbescheinigung Ausstellung
Für die Bescheinigung entsteht eine Verwaltungsgebühr. Diese beträgt im Regelfall 40 Euro.
Für die Bescheinigung entsteht eine Verwaltungsgebühr. Diese beträgt im Regelfall 40 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hannover: Anliegerbescheinigung Ausstellung
Des Weiteren erteilt die Stadtentwässerung Hannover, Sachgebiet Abgaben, auf formlosen Antrag eine Auskunft hinsichtlich der Festsetzung der einmaligen Abwasserbeiträge auf der Grundlage des § 6 Niedersächsiches Kommunalabgabengesetz.
Des Weiteren erteilt die Stadtentwässerung Hannover, Sachgebiet Abgaben, auf formlosen Antrag eine Auskunft hinsichtlich der Festsetzung der einmaligen Abwasserbeiträge auf der Grundlage des § 6 Niedersächsiches Kommunalabgabengesetz.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport