Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

    Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
    • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Hinweise für Hannover: Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt Hannover über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht.

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.



    Allgemeine Informationen

    Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt Hannover über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht.

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    66.03 - Straßenkosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-48345

    Fax: +49 511 168-47480

    E-Mail: strassenkosten-tiefbau@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2022 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    68.03 - Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Sorststr. 16

    30165 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-47752

    E-Mail: 68.03@Hannover-Stadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Das Sachgebiet Straßenkosten bescheinigt Ihnen auf formlosen Antrag folgende Abgaben bzw. Beiträge:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)) und
    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a bis c BauGB).

    Das Sachgebiet Straßenkosten bescheinigt Ihnen auf formlosen Antrag folgende Abgaben bzw. Beiträge:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)) und
    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a bis c BauGB).

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hannover: Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Für die Bescheinigung entsteht eine Verwaltungsgebühr. Diese beträgt im Regelfall 40 Euro.

    Für die Bescheinigung entsteht eine Verwaltungsgebühr. Diese beträgt im Regelfall 40 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Des Weiteren erteilt die Stadtentwässerung Hannover, Sachgebiet Abgaben, auf formlosen Antrag eine Auskunft hinsichtlich der Festsetzung der einmaligen Abwasserbeiträge auf der Grundlage des § 6 Niedersächsiches Kommunalabgabengesetz.

    Abwasserbeitrag

    Des Weiteren erteilt die Stadtentwässerung Hannover, Sachgebiet Abgaben, auf formlosen Antrag eine Auskunft hinsichtlich der Festsetzung der einmaligen Abwasserbeiträge auf der Grundlage des § 6 Niedersächsiches Kommunalabgabengesetz.

    Abwasserbeitrag

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)