Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Überlassung eines Fahrzeuges: Bescheinigung

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter/-innen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, die Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Außerbetriebsetzung in der Europäischen Union zugelassen waren.

    Wenn Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen möchen, überlassen Sie es zur Entsorgung einer der zuständigen Stellen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, der zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen ist.

    Hinweise für Harburg: Überlassung eines Fahrzeuges: Bescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Alte Kraftfahrzeuge müssen am Ende ihres Produktlebens ordnungsgemäß entsorgt werden, da von vielen Betriebsstoffen, die in Autos enthalten sind, erhebliche Umweltgefahren ausgehen.

    Altautos dürfen zur Entsorgung nur anerkannten Zerlegebetrieben oder anerkannten Annahmestellen überlassen werden. Eine Liste von im Landkreis Harburg ansässigen anerkannten Zerlegebetriebe finden Sie hier .

    Die Stillegung eines Altfahrzeugs muss der zuständigen Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt über die Abmeldung oder Stilllegung von Altautos  .

    Das Abstellen von Autowracks auf öffentlichen Verkehrsflächen, in der freien Landschaft und auf Privatgrundstücken stellt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dar und wird als Ordnungswidrigkeit oder sogar - wenn von dem Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für die Umwelt ausgeht - als  Straftat geahndet. 



    Allgemeine Informationen

    Alte Kraftfahrzeuge müssen am Ende ihres Produktlebens ordnungsgemäß entsorgt werden, da von vielen Betriebsstoffen, die in Autos enthalten sind, erhebliche Umweltgefahren ausgehen.

    Altautos dürfen zur Entsorgung nur anerkannten Zerlegebetrieben oder anerkannten Annahmestellen überlassen werden. Eine Liste von im Landkreis Harburg ansässigen anerkannten Zerlegebetriebe finden Sie hier .

    Die Stillegung eines Altfahrzeugs muss der zuständigen Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt über die Abmeldung oder Stilllegung von Altautos .

    Das Abstellen von Autowracks auf öffentlichen Verkehrsflächen, in der freien Landschaft und auf Privatgrundstücken stellt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dar und wird als Ordnungswidrigkeit oder sogar - wenn von dem Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für die Umwelt ausgeht - als Straftat geahndet.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb. Weiterhin können Sie Ihr Altauto kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.

    Adressen von Betrieben in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei den zuständigen Stellen, sowie im Internet auf den Seiten der Hersteller oder bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA).

    Ansprechpartner

    Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge (GESA)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 23.09.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fahrzeugführer angeben, Auto, Verschrottung, Autoverschrottung, Autoentsorgung, Fahrer mitteilen, Verwertungsnachweis, Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis), Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)