Hilfe in anderen Lebenslagen Beratung
    99107010018000

    Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)

    Beschreibung

    Die Hilfe in anderen Lebenslagen (Leistungen des 9. Kapitels Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) kommt Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei belastenden Lebenslagen, die nicht allein bewältigt werden können, zu Gute. Diese Hilfen können auch Personen erhalten, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe mit öffentlichen Mitteln angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

    Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen:

    • die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes (§ 70 SGB XII):
      an Personen mit eigenem Haushalt oder bei Zusammenleben mit anderen Haushaltsangehörigen, wenn weder sie selbst noch die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushaltes geboten ist. Die Leistungen sollen in der Regel nur vorübergehend erbracht werden, außer wenn dadurch die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann. Sie umfassen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit und können auch durch Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen erbracht werden, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist
    • die Altenhilfe (§ 71 SGB XII):
      um Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und älteren Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen (z. B. durch die Beschaffung einer altengerechten Wohnung, Beratung und Unterstützungen bei der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste oder der Aufnahme in eine Einrichtung, Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege, insbesondere in allen Fragen des Angebots an Wohnformen bei Unterstützungs-, Betreuungs- oder Pflegebedarf sowie an Diensten, die Betreuung oder Pflege leisten, Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste).
    • die Blindenhilfe (§ 72 SGB XII):
      für blinde Menschen zum Ausgleich von Mehraufwendungen wegen der Blindheit, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Landesblindengeld) erhalten oder (bei nachgewiesener Bedürftigkeit) als Ergänzung des Landesblindengeldes.
      Es gelten u. a. besondere Regelungen hinsichtlich der Anrechnung von häuslichen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 auf die Leistungen der Blindenhilfe.
    • die Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII):
      durch die Gewährung von Geldleistungen als Beihilfe oder als Darlehen, wenn der Einsatz öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist.
    • die Bestattungskosten (§ 74 SGB XII):
      durch Übernahme der erforderlichen Kosten für eine Bestattung, soweit sie von den zur Bestattung verpflichteten Personen (z. B. Erben) nicht selbst getragen werden können.

    Hinweise für Region Hannover: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)

    Allgemeine Informationen

    Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:

    • Beratung in allen Lebensfragen,
    • Aufzeigen von Hilfsangeboten,
    • Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
    • Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
    • Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung,
    • Kontaktdaten zu Ansprechpersonen in der Seniorenarbeit der Städte und Gemeinden


    Online-Dienste

    Kurzantrag Altenhilfe § 71 SGB XII

    ID: L100040_623746562

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    Technisch erstellt am 25.04.2025

    Technisch geändert am 14.11.2025

    Sprache

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Kurzantrag Hilfe zur Pflege

    ID: L100040_536967495

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    Technisch erstellt am 07.02.2024

    Technisch geändert am 14.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt).

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt).

    Hinweise für Region Hannover: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)

    Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes. 

    Ansprechpartner

    Team Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Sennheiser-Platz 1

    30900 Wedemark

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar; Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05130 581-0

    E-Mail: soziales@wedemark.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2020

    Technisch geändert am 21.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    50.14 - Team Hilfe zur Pflege - Beratung und Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 45

    30159 Hannover

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    Öffnungszeiten

    Die Dienststelle ist nur telefonisch zu erreichen. Terminvereinbarungen persönlich oder digital über die Senioren- und Pflegestützpunkte. Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 08:15 - 12:00 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:15 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:15 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:15 - 12:00 Uhr + 15:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:15 - 12:00 Uhr; Die Dienststelle ist nur telefonisch zu erreichen. Terminvereinbarungen persönlich oder digital über die Senioren- und Pflegestützpunkte. Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 08:15 - 12:00 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:15 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:15 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:15 - 12:00 Uhr + 15:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 02.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    50.15 - Team Leistungen der Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 45

    30159 Hannover

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    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.; Telefonsprechzeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

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    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

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    Technisch erstellt am 26.01.2023

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Unter Beachtung der (sozial)datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind für die jeweilige Hilfeart ggf. erforderlich:

    • Sozialhilfeantrag (zur entsprechenden Leistung)
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
    • Einkommens- und Vermögensnachweise
    • Nachweis über Bankverbindung

    Bei der  Übernahme von Bestattungskosten sind zusätzlich mindestens vorzulegen:

    • Sterbeurkunde
    • Kostennachweise über die Bestattung vom Sterbeinstitut und der Friedhofsverwaltung

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Ein Anspruch auf Hilfe in anderen Lebenslagen kann bestehen, wenn der Antragsteller insbesondere

    ●   die Kosten nicht aus eigenen Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, aufbringen kann und

    ●   seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beratungstermin vereinbaren

    Fristen

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an

    Weitere Informationen

    Hinweise für Region Hannover: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine Angabe

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 01.12.2025

    Stichwörter

    Budgetfragen, Sozialhilfe, Stationäre Hilfe, Haushaltshilfe, Pflegeeinrichtung, Alteneinrichtung, Zuwendungen, Blindengeld, Seniorenberatung, Seniorenhilfe, Blindenhilfe, Stationäre Alten- und Pflegeeinrichtung, Älter werden, Altenhilfe, Haushaltsführung, Zuwendung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024