Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)
Beschreibung
Die Hilfe in anderen Lebenslagen (Leistungen des 9. Kapitels Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) kommt Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei belastenden Lebenslagen, die nicht allein bewältigt werden können, zu Gute. Diese Hilfen können auch Personen erhalten, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe mit öffentlichen Mitteln angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen:
- die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes (§ 70 SGB XII):
an Personen mit eigenem Haushalt oder bei Zusammenleben mit anderen Haushaltsangehörigen, wenn weder sie selbst noch die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushaltes geboten ist. Die Leistungen sollen in der Regel nur vorübergehend erbracht werden, außer wenn dadurch die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann. Sie umfassen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit und können auch durch Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen erbracht werden, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist - die Altenhilfe (§ 71 SGB XII):
um Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und älteren Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen (z. B. durch die Beschaffung einer altengerechten Wohnung, Beratung und Unterstützungen bei der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste oder der Aufnahme in eine Einrichtung, Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege, insbesondere in allen Fragen des Angebots an Wohnformen bei Unterstützungs-, Betreuungs- oder Pflegebedarf sowie an Diensten, die Betreuung oder Pflege leisten, Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste). - die Blindenhilfe (§ 72 SGB XII):
für blinde Menschen zum Ausgleich von Mehraufwendungen wegen der Blindheit, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Landesblindengeld) erhalten oder (bei nachgewiesener Bedürftigkeit) als Ergänzung des Landesblindengeldes.
Es gelten u. a. besondere Regelungen hinsichtlich der Anrechnung von häuslichen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 auf die Leistungen der Blindenhilfe. - die Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII):
durch die Gewährung von Geldleistungen als Beihilfe oder als Darlehen, wenn der Einsatz öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist. - die Bestattungskosten (§ 74 SGB XII):
durch Übernahme der erforderlichen Kosten für eine Bestattung, soweit sie von den zur Bestattung verpflichteten Personen (z. B. Erben) nicht selbst getragen werden können.
Hinweise für Region Hannover: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
- Beratung in allen Lebensfragen,
- Aufzeigen von Hilfsangeboten,
- Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung,
- Kontaktdaten zu Ansprechpersonen in der Seniorenarbeit der Städte und Gemeinden
Online-Dienste
Kurzantrag Altenhilfe § 71 SGB XII
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Kurzantrag Hilfe zur Pflege
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt).
Zuständigkeit
Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt).
Hinweise für Region Hannover: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)
Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Team Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar; Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar
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Telefon Festnetz: 05130 581-0
E-Mail: soziales@wedemark.de
50.14 - Team Hilfe zur Pflege - Beratung und Planung
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Die Dienststelle ist nur telefonisch zu erreichen. Terminvereinbarungen persönlich oder digital über die Senioren- und Pflegestützpunkte. Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 08:15 - 12:00 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:15 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:15 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:15 - 12:00 Uhr + 15:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:15 - 12:00 Uhr; Die Dienststelle ist nur telefonisch zu erreichen. Terminvereinbarungen persönlich oder digital über die Senioren- und Pflegestützpunkte. Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 08:15 - 12:00 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:15 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:15 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:15 - 12:00 Uhr + 15:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:15 - 12:00 Uhr
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E-Mail: info@region-hannover.de
Weitere Informationen
50.15 - Team Leistungen der Hilfe zur Pflege
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Telefonsprechzeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.; Telefonsprechzeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Unter Beachtung der (sozial)datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind für die jeweilige Hilfeart ggf. erforderlich:
- Sozialhilfeantrag (zur entsprechenden Leistung)
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweis über Bankverbindung
Bei der Übernahme von Bestattungskosten sind zusätzlich mindestens vorzulegen:
- Sterbeurkunde
- Kostennachweise über die Bestattung vom Sterbeinstitut und der Friedhofsverwaltung
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Ein Anspruch auf Hilfe in anderen Lebenslagen kann bestehen, wenn der Antragsteller insbesondere
● die Kosten nicht aus eigenen Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, aufbringen kann und
● seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Beratungstermin vereinbaren
Fristen
Einzelfallabhängig
Kosten
Es fallen keine Kosten an
Weitere Informationen
Hinweise für Region Hannover: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine Angabe
Stichwörter
Budgetfragen, Sozialhilfe, Stationäre Hilfe, Haushaltshilfe, Pflegeeinrichtung, Alteneinrichtung, Zuwendungen, Blindengeld, Seniorenberatung, Seniorenhilfe, Blindenhilfe, Stationäre Alten- und Pflegeeinrichtung, Älter werden, Altenhilfe, Haushaltsführung, Zuwendung