Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Beschreibung
Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht - wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
Hinweise für Uetze: Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
Spezielle Hinweise:
Adoption - Beratung und Vermittlung durch die Adoptionsvermittlungsstelle der Region Hannover
Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ist die Adoption eine Möglichkeit, in einem liebevollen und sorgenden Zuhause aufzuwachsen. Durch eine Adoption erhält das Kind rechtlich neue Eltern, die Verwandtschaftsbeziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen.
Sowohl werdende Eltern, die sich die Adoption ihres Kindes überlegen, als auch Paare, die Eltern werden wollen, können sich Beratung und Unterstützung zum Thema Inlands- und Auslandsadoption suchen.
Des Weiteren ist die Adoptionsvermittlungsstelle der Region Hannover Ansprechpartner für Menschen, die selbst adoptiert worden sind - so genannte "Wurzelsuchende" - und nach ihrer Herkunftsfamilie suchen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.
Hinweise für Uetze: Adoption (Adoptionsvermittlung)
Kommunaler Sozialdienst
Pflegekinderdienst
Nikolaistraße 14
30159 Hannover
Tel.: 0511 / 168-41550
Fax: 0511 / 168-41984
Öffnungszeiten im Pflegekinderdienst: nach Vereinbarung.
Öffnungszeiten in der Adoptionsvermittlungsstelle: Donnerstags 8:30 - 11 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner sind:
Frau Matz, Telefon 168-45197
Herr Schulze, Telefon 168-42362.
Zuständigkeit
Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.
Hinweise für Uetze: Adoption (Adoptionsvermittlung)
Die Gemeinde Uetze hat kein eigenes Jugendamt.
Die Region Hannover hält jedoch Sprechstunden in der Gemeinde Uetze ab.
Die Sprechzeiten erfahren Sie hier .
Ansprechpartner
Amtsgericht Burgdorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100163
31286 Burgdorf
Öffnungszeiten
montags - freitags von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern
Unterlagen der Annehmenden:
- Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
- Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
- Geburtsurkunden
- Meldebescheinigungen
- Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
- Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat
Formulare
keine
Voraussetzungen
- Sie wollen ein Kind adoptieren.
- Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
- Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
- Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
- Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
- Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
Kosten
- Notargebühren
- Gerichtskosten
Weitere Informationen
Informationen zum Thema Adoption allgemein
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020
Stichwörter
Beurkundung der Adoption, Adoption, Adoptionsurkunde, Adoptionspflege, Adoptiveltern, Annahme Minderjähriger, Babyklappe, Kind - Adoption, Adoptionsaufhebung, Adoptivfamilie, Annahme als Kind, halb-offene Adoption, inkognito-Adoption, Eltern - Adoption, Adoptionsbeschluss des Familiengerichts, Adoptionsvermittlungsstellen, Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts, adoptieren, Adoptionsvermittler, Adoptivkind
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