Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss
    99013001024000

    Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

    Beschreibung

    Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

    Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    Hinweise für Barsinghausen: Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

    Allgemeine Informationen

    Spezielle Hinweise:

    Adoption – Beratung und Vermittlung durch die Adoptionsvermittlungsstelle der Region Hannover

    Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ist die Adoption eine Möglichkeit, in einem liebevollen und sorgenden Zuhause aufzuwachsen. Durch eine Adoption erhält das Kind rechtlich neue Eltern, die Verwandtschaftsbeziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen. 

    Sowohl werdende Eltern, die sich die Adoption ihres Kindes überlegen, als auch Paare, die Eltern werden wollen, können sich Beratung und Unterstützung zum Thema Inlands- und Auslandsadoption suchen.

    Des Weiteren ist die Adoptionsvermittlungsstelle der Region Hannover Ansprechpartner für Menschen, die selbst adoptiert worden sind – so genannte "Wurzelsuchende" – und nach ihrer Herkunftsfamilie suchen.



    Allgemeine Informationen

    Spezielle Hinweise:

    Adoption - Beratung und Vermittlung durch die Adoptionsvermittlungsstelle der Region Hannover

    Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ist die Adoption eine Möglichkeit, in einem liebevollen und sorgenden Zuhause aufzuwachsen. Durch eine Adoption erhält das Kind rechtlich neue Eltern, die Verwandtschaftsbeziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen.

    Sowohl werdende Eltern, die sich die Adoption ihres Kindes überlegen, als auch Paare, die Eltern werden wollen, können sich Beratung und Unterstützung zum Thema Inlands- und Auslandsadoption suchen.

    Des Weiteren ist die Adoptionsvermittlungsstelle der Region Hannover Ansprechpartner für Menschen, die selbst adoptiert worden sind - so genannte "Wurzelsuchende" - und nach ihrer Herkunftsfamilie suchen.



    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

    Zuständigkeit

    Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Wennigsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hülsebrinkstraße 1

    30974 Wennigsen (Deister)

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ; Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2010

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    51.19 - Team Pflegekinder und Adoption

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 267

    30519 Hannover

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr; Montag: 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen zum Pflegekinderdienst Weiterführende Informationen zur Adoptionsvermittlungsstelle Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 02.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

    Unterlagen der Annehmenden:

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

    • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Kosten

    • Notargebühren
    • Gerichtskosten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Niedersachsen: Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Adoptionsvermittler, Adoption, Adoptionspflege, Eltern - Adoption, Adoptivkind, inkognito-Adoption, Adoptiveltern, Adoptionsurkunde, Beurkundung der Adoption, Adoptivfamilie, Kind - Adoption, Adoptionsaufhebung, halb-offene Adoption, Annahme Minderjähriger, Adoptionsvermittlungsstellen, Annahme als Kind, adoptieren, Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts, Babyklappe, Adoptionsbeschluss des Familiengerichts

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024