Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss
    99013001024000

    Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

    Beschreibung

    Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

    Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    Hinweise für Hannover: Adoptionsvermittlung

    Allgemeine Informationen

    Die Adoptionsvermittlungsstelle der Landeshauptstadt Hannover berät sie in Fragen der Adoption:

    - Adoptionsfreigabe

    Sie sind ungewollt schwanger und befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation. Bei den Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle können Sie alle Fragen stellen, die Sie im Zusammenhang mit einer Adoption bewegen. Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym, die Fachkräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    Im Rahmen der „vertraulichen Geburt“ (SchKG) sind Beratungsgespräche zur Adoption in Zusammenarbeit mit den zugelassenen Beratungsstellen möglich.

    - Fremdadoption (In- und Ausland)

    Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Kind zu adoptieren. Es finden mindestens zweimal im Jahr Informationsveranstaltungen statt. Die Termine werden Ihnen gerne auf Anfrage unter der Telefonnummer 0511- 168-41550 mitgeteilt und Informationsmaterial zugeschickt.

    Für die Aufnahme eines Adoptivkindes bereiten die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle Sie in mehreren Einzelgesprächen und einem Hausbesuch intensiv auf die Aufnahme eines Kindes vor, dabei wird Ihre persönliche und familiäre Situation besprochen.

    Das eigentliche „Adoptionsverfahren“ beginnt mit der Vermittlung/ Aufnahme eines Adoptivpflegekindes und wird während des sogenannten „Adoptionspflegejahrs“ bis zum gerichtlichen Adoptionsbeschluss durch die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.

    - Stiefkindadoptionen

    Das Kind des Partners adoptieren, auch hier berät die Adoptionsvermittlungsstelle.

    Soll das Kind des Partners adoptiert werden, spricht man von einer Stiefkindadoption.
    Die Adoption eines Stiefkindes ist dadurch gekennzeichnet, dass der Stiefvater oder die Stiefmutter das Kind des Partners/der Partnerin im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens als Kind annimmt.

    Hinweis: Die Adoptionsvermittlungsstelle stellt den Beteiligten die in einigen Verfahren erforderlichen Bescheinigungen über die Beratung nach § 9a AdvermiG aus.

    - Nachgehende Adoptionsbegleitung 

    Die Adoption wurde durch das Familiengericht beschlossen, auch danach berät die Adoptionsvermittlungsstelle Sie bei Bedarf.

    Die Mitarbeite*innen der Adoptionsvermittlungsstelle stehen den Adoptiveltern, Kindern und den Herkunftseltern auf Ihre Nachfrage beratend zur Seite, individuell vereinbarter Informationsaustausch und Kontakte werden begleitet.

    - Adoptierte suchen/Wurzelsuche

    Sie sind als Kind adoptiert worden und haben Fragen zu ihrer Herkunft.
    Die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte ist Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Menschen in jedem Lebensalter.
    Adoptierte können sich mit ihrem Anliegen an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, die zum damaligen Zeitpunkt die Adoption durchgeführt hat und erhalten dort begleitete Akteneinsicht, Beratung und Unterstützung



    Allgemeine Informationen

    Die Adoptionsvermittlungsstelle der Landeshauptstadt Hannover berät sie in Fragen der Adoption:

    - Adoptionsfreigabe

    Sie sind ungewollt schwanger und befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation. Bei den Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle können Sie alle Fragen stellen, die Sie im Zusammenhang mit einer Adoption bewegen. Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym, die Fachkräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    Im Rahmen der "vertraulichen Geburt" (SchKG) sind Beratungsgespräche zur Adoption in Zusammenarbeit mit den zugelassenen Beratungsstellen möglich.

    - Fremdadoption (In- und Ausland)

    Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Kind zu adoptieren. Es finden mindestens zweimal im Jahr Informationsveranstaltungen statt. Die Termine werden Ihnen gerne auf Anfrage unter der Telefonnummer 0511- 168-41550 mitgeteilt und Informationsmaterial zugeschickt.

    Für die Aufnahme eines Adoptivkindes bereiten die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle Sie in mehreren Einzelgesprächen und einem Hausbesuch intensiv auf die Aufnahme eines Kindes vor, dabei wird Ihre persönliche und familiäre Situation besprochen.

    Das eigentliche "Adoptionsverfahren" beginnt mit der Vermittlung/ Aufnahme eines Adoptivpflegekindes und wird während des sogenannten "Adoptionspflegejahrs" bis zum gerichtlichen Adoptionsbeschluss durch die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.

    - Stiefkindadoptionen

    Das Kind des Partners adoptieren, auch hier berät die Adoptionsvermittlungsstelle.

    Soll das Kind des Partners adoptiert werden, spricht man von einer Stiefkindadoption.
    Die Adoption eines Stiefkindes ist dadurch gekennzeichnet, dass der Stiefvater oder die Stiefmutter das Kind des Partners/der Partnerin im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens als Kind annimmt.

    Hinweis: Die Adoptionsvermittlungsstelle stellt den Beteiligten die in einigen Verfahren erforderlichen Bescheinigungen über die Beratung nach § 9a AdvermiG aus.

    - Nachgehende Adoptionsbegleitung

    Die Adoption wurde durch das Familiengericht beschlossen, auch danach berät die Adoptionsvermittlungsstelle Sie bei Bedarf.

    Die Mitarbeite*innen der Adoptionsvermittlungsstelle stehen den Adoptiveltern, Kindern und den Herkunftseltern auf Ihre Nachfrage beratend zur Seite, individuell vereinbarter Informationsaustausch und Kontakte werden begleitet.

    - Adoptierte suchen/Wurzelsuche

    Sie sind als Kind adoptiert worden und haben Fragen zu ihrer Herkunft.
    Die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte ist Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Menschen in jedem Lebensalter.
    Adoptierte können sich mit ihrem Anliegen an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, die zum damaligen Zeitpunkt die Adoption durchgeführt hat und erhalten dort begleitete Akteneinsicht, Beratung und Unterstützung



    Online-Dienst

    Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung

    ID: L100040_537960336

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2024

    Technisch geändert am 13.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

    Zuständigkeit

    Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

    Hinweise für Hannover: Adoptionsvermittlung

    Bei Inlandsadoptionen wenden Sie sich bitte an die unter "Zuständigkeit" aufgeführte Kontaktdaten.

    Bei Auslandsadoptionen können Sie sich zusätzlich an die zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen und an die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg wenden.

    Bei Inlandsadoptionen wenden Sie sich bitte an die unter "Zuständigkeit" aufgeführte Kontaktdaten.

    Bei Auslandsadoptionen können Sie sich zusätzlich an die zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen und an die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg wenden.

    Ansprechpartner

    51.23.4 - Pflegekinder- und Adoptionsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaistr. 14

    30159 Hannover

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Pflegekinderdienst: Termin nach Vereinbarung Adoptionsvermittlungsstelle: Termin nach Vereinbarung; Pflegekinderdienst: Termin nach Vereinbarung Adoptionsvermittlungsstelle: Termin nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024

    Technisch geändert am 26.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Amtsgericht Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Volgersweg 1

    30175 Hannover

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

    Unterlagen der Annehmenden:

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

    Hinweise für Hannover: Adoptionsvermittlung

    Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG beim Familiengericht.

    Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG beim Familiengericht.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

    • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Hinweise für Hannover: Adoptionsvermittlung

    Hinsichtlich der Verfahrensabläufe der einzelnen Bereiche nehmen sie bitte Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle auf.

    Hinsichtlich der Verfahrensabläufe der einzelnen Bereiche nehmen sie bitte Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle auf.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Kosten

    • Notargebühren
    • Gerichtskosten

    Hinweise für Hannover: Adoptionsvermittlung

    - Notargebühren

    - Sozialbericht Auslandsadoption (1300,00 €)

    - Beschaffung von Unterlagen und Urkunden

    - Notargebühren

    - Sozialbericht Auslandsadoption (1300,00 €)

    - Beschaffung von Unterlagen und Urkunden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Niedersachsen: Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Adoptionsvermittler, Adoption, Adoptionspflege, Eltern - Adoption, Adoptivkind, inkognito-Adoption, Adoptiveltern, Adoptionsurkunde, Beurkundung der Adoption, Adoptivfamilie, Kind - Adoption, Adoptionsaufhebung, halb-offene Adoption, Annahme Minderjähriger, Adoptionsvermittlungsstellen, Annahme als Kind, adoptieren, Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts, Babyklappe, Adoptionsbeschluss des Familiengerichts

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024