Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Hinweise für Wallenhorst: Abwassergebühr Festsetzung
Die Schmutzwassergebühr für die Schmutzwasser-
beseitigung in der Gemeinde Wallenhorst beträgt 1,80 Euro je m³.
Die Niederschlagswassergebühr setzt sich aus einer
Grund- und einer Benutzungsgebühr zusammen.
Die Grundgebühr beträgt für eine überbaute Fläche bis
200 m² 16 Euro pro Jahr und je weitere angefangene 20
m² überbaute Fläche zusätzlich 1,60 Euro pro Jahr.
Die Benutzungsgebühr beträgt für eine überbaute Fläche
bis 200 m² 8,00 Euro pro Jahr und je weitere
angefangene 20 m² überbaute Fläche zusätzlich 0,80 m² /
Jahr.
Bei bestimmten Einkommensgrenzen des Gebührenpflichtigen gewährt die Gemeinde Wallenhorst einen Zuschuss zu den Benutzungsgebühren für Schmutzwasserkanalision (siehe Zuschüsse für Familien und Alleinerziehnede).
Die Schmutzwassergebühr für die Schmutzwasser-
beseitigung in der Gemeinde Wallenhorst beträgt 1,80 Euro je m³.
Die Niederschlagswassergebühr setzt sich aus einer
Grund- und einer Benutzungsgebühr zusammen.
Die Grundgebühr beträgt für eine überbaute Fläche bis
200 m² 16 Euro pro Jahr und je weitere angefangene 20
m² überbaute Fläche zusätzlich 1,60 Euro pro Jahr.
Die Benutzungsgebühr beträgt für eine überbaute Fläche
bis 200 m² 8,00 Euro pro Jahr und je weitere
angefangene 20 m² überbaute Fläche zusätzlich 0,80 m² /
Jahr.
Bei bestimmten Einkommensgrenzen des Gebührenpflichtigen gewährt die Gemeinde Wallenhorst einen Zuschuss zu den Benutzungsgebühren für Schmutzwasserkanalision (siehe Zuschüsse für Familien und Alleinerziehnede).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Team Kämmerei und Kasse
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags 8–12 Uhr und 14–16 Uhr dienstags 8–12 Uhr und 14–17.30 Uhr mittwochs 8–12 Uhr donnerstags 8–12 Uhr und 14–17.30 Uhr freitags 8–16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05407 888-0
Kontaktperson
Herr Christof Kicker
Herr Frank kleine Bornhorst
Fax: 05407 888-83232
Telefon Festnetz: 05407 888-232
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013