Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

    Hinweise für Wallenhorst: Abwassergebühr Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Schmutzwassergebühr für die Schmutzwasser-
    beseitigung in der Gemeinde Wallenhorst beträgt 1,80 Euro je m³.

    Die Niederschlagswassergebühr setzt sich aus einer
    Grund- und einer Benutzungsgebühr zusammen.

    Die Grundgebühr beträgt für eine überbaute Fläche bis
    200 m² 16 Euro pro Jahr und je weitere angefangene 20
    m² überbaute Fläche zusätzlich 1,60 Euro pro Jahr.

    Die Benutzungsgebühr beträgt für eine überbaute Fläche
    bis 200 m² 8,00 Euro pro Jahr und je weitere
    angefangene 20 m² überbaute Fläche zusätzlich 0,80 m² /
    Jahr.

    Bei bestimmten Einkommensgrenzen des Gebührenpflichtigen gewährt die Gemeinde Wallenhorst einen Zuschuss zu den Benutzungsgebühren für Schmutzwasserkanalision (siehe Zuschüsse für Familien und Alleinerziehnede).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Wallenhorst wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de