Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hilter a.T.W., Rathausvorplatz
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hilter a.T.W., Rathaus Rückseite
Anzahl: 1 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Hilter a.T.W., Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1160
49171 Hilter am Teutoburger Wald
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013