Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Hinweise für Nordhorn: Abwassergebühr Festsetzung
Die Gebühr wird für an die Schmutzwasser-Kanalisation angeschlossene Gebäude erhoben. Die Menge richtet sich nach der Frischwassermenge und die Kosten je Kubikmeter nach der Abwassergebührensatzung der Stadt Nordhorn.
Die Gebühr wird für an die Schmutzwasser-Kanalisation angeschlossene Gebäude erhoben. Die Menge richtet sich nach der Frischwassermenge und die Kosten je Kubikmeter nach der Abwassergebührensatzung der Stadt Nordhorn.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05921 878269
Fax: 05921 87868275
Kontaktperson
Petra Sarnow-Bettig
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013