Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Schwarmstedt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Di. 08:30 - 12:00 Mi. 08:30 - 12:00 Do. 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Fr. 08:30 - 12:00 (außer an gesetzlichen Feiertagen)
Kontakt
Bankverbindung
Samtgemeinde Schwarmstedt
Empfänger: Samtgemeinde Schwarmstedt
IBAN: DE42 2406 0300 0331 3123 00
BIC: GENODEF1NBU
Bankinstitut: Volksbank Lüneburger Heide
Samtgemeinde Schwarmstedt
Empfänger: Samtgemeinde Schwarmstedt
IBAN: DE85 2515 2375 0008 0422 69
BIC: NOLADE21WAL
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwarmstedt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013