Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Stadthagen - Abwasserbetrieb der Stadt Stadthagen
Beschreibung
Der Abwasserbetrieb wurde 2005 als Eigenbetrieb gegründet und stellt eine Organisationseinheit der Stadt Stadthagen dar. Er ist zuständig für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser.
Der Abwasserbetrieb unterhält 206 km Kanalnetz, 22 Pumpstationen, mehrere Regen-Rückhaltebecken sowie eine moderne Kläranlage für eine effektive Abwasserreinigung.
Er ist weiter zuständig für die Genehmigung von Entwässerungsanträgen bei Neu- bzw. Umbauten sowie Änderungen alter Anschlüsse bei Schmutz-, Niederschlags-, Drainage- und Mischwasser und der Regenwasserversickerungen auf den Grundstücken.
Betriebsleiter:
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Formulare
SEPA-Basislastschrift
Abgabensatzung Abwasserbeseitigung v. 18.12.2018
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013