Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Für Stolzenau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Nienburg (Weser): Abwassergebühr Festsetzung
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Abwasseranlagen: Genehmigung
- Abwassergebühr
- Anliegerbescheinigung Ausstellung
- Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
- Errichtung einer Kleinkläranlage: Anzeige
- Gesundheitsaufsicht
- Antrag auf staatliche Anerkennung (Notifizierung) als Untersuchungsstelle (Prüflaboratorien, probenehmende Stellen) der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung: Antrag gemäß der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV) und der Deponieverordnung (DepV)
- Untersuchungen vor der Aufbringung von Klärschlamm auf den Boden Durchführung
- Antrag auf staatliche Anerkennung (Notifizierung) als Untersuchungsstelle (Prüflaboratorien, probenehmende Stellen) der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung: Antrag gemäß der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV) und der Deponieverordnung (DepV)
- Abwasseranlagen: Genehmigung
- Abwassergebühr
- Anliegerbescheinigung Ausstellung
- Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Gesundheitsaufsicht
- Untersuchungen vor der Aufbringung von Klärschlamm auf den Boden Durchführung
- Errichtung einer Kleinkläranlage: Anzeige
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013