Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Hinweise für Wennigsen (Deister): Abwassergebühr Festsetzung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt durch die Gemeinde Wennigsen (Deister).
Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Diese beträgt für das Jahr 2021 für
- Schmutzwasserentsorgung je cbm 2,98 Euro
- Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr je 10 qm 5,05 Euro
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt durch die Gemeinde Wennigsen (Deister).
Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Diese beträgt für das Jahr 2021 für
- Schmutzwasserentsorgung je cbm 2,98 Euro
- Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr je 10 qm 5,05 Euro
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Für Wennigsen (Deister) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Wennigsen (Deister): Abwassergebühr Festsetzung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wennigsen (Deister): Abwassergebühr Festsetzung
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AbwAG)
-
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister)
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AbwAG)
-
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013