Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Hinweise für Springe: Abwassergebühr Festsetzung
Die Veranlagung zur Vorauszahlung und Abrechnung erfolgt im Auftrage der Stadt Springe durch die Stadtwerke Springe GmbH und ist auf deren Bescheid ersichtlich.
Lediglich der Ortsteil Altenhagen I sowie die zusätzlich eingeleiteten Schmutzwassermengen (Brauchwasseranlagen, Brunnenwasser) werden durch die Stadt Springe selbst abgerechnet. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Adams, Tel. 05041/73-258, E-Mail: pia.adams@springe.de
Ansprechpartner
Für Springe wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Springe: Abwassergebühr Festsetzung
Abwasserabgabensatzung der Stadt Springe
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Springe: Abwassergebühr Festsetzung
- Neuantrag Absetzzähler NUR für Altenhagen I Stand 2024Neuantrag für Absetzzähler (Altenhagen I)
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Springe (Abwasserabgabensatzung)
- Hinweis + Wechselantrag Absetzzähler 2024Hinweis und Wechselantrag für Absetzzähler
- Abwasserabgabensatzung
- Hinweisblatt - Lohnt der Wechsel des Absetzzählers wirklich?Dieses Dokument erklärt, wann ein Zählerwechsel (der ist alle sechs Jahre notwendig) lohnt und wann nicht.
- Wechselantrag Absetzzähler NUR für Altenhagen I Stand 2024Wechselantrag für Absetzzähler (Altenhagen I)
- Hinweis + Neuantrag Absetzzähler 2024Hinweise und Neuantrag Absetzzähler
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013