Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr Festsetzung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über das Kanalnetz des Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen. Für das Kanalnetz herrscht Anschluss- und Benutzungszwang. Der Stadtentwässerungsbetrieb setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr Festsetzung
Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr Festsetzung
Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen
Ansprechpartner
Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05105 527730
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr Festsetzung
Trinkwasserverbrauch, Abwassergebührenbescheid
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr Festsetzung
Die Abrechnung erfolgt jährlich gemeinsam mit der Trinkwasserabrechnung.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr Festsetzung
Die Abwassergebühren der Stadt Barsinghausen werden jährlich neu kalkuliert. Die Gebührensätze werden vom Rat der Stadt Barsinghausen beschlossen und in der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung festgesetzt.
Für das Kalenderjahr 2024 hat der Rat am 07.12.2023 folgende Gebühren beschlossen:
1. Schmutzwasser: 2,77 €/m³
2. Niederschlagswasser:
a. Grundstücksentwässerung 0,30 €/m²
b. Straßenoberflächenentwässerung 0,20 €/m²
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013