Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

    Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.



    Allgemeine Informationen

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung

    Sie können sich an die angegebene Ansprechpartnerin/an den angegebenen Ansprechpartner wenden.

    Sie können sich an die angegebene Ansprechpartnerin/an den angegebenen Ansprechpartner wenden.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bau und Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    38176 Wendeburg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2023 (von: Webservice, Gemeinde Wendeburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Wendeburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung

    Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Benutzungs- und Grundgebühr erhoben.

    Die Benutzungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³.

    Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Benutzungs- und Grundgebühr erhoben.

    Die Benutzungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung

    • Grundgebühr 48,00 €/Jahr
    • Benutzungsgebühr 1,81 €/m³
    • Neueinbau Zusatzzähler/Gartenbewässerung einmalig 20,00 €
    • Grundgebühr 48,00 €/Jahr
    • Benutzungsgebühr 1,81 €/m³
    • Neueinbau Zusatzzähler/Gartenbewässerung einmalig 20,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung

    Wassermengen die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangen, werden auf Antrag abgesetzt und sind durch einen zusätzlichen Wasserzähler nachzuweisen. Der fachgerechte Einbau ist von einem Installationsunternehmen vorzunehmen und zu bestätigen.

    Wassermengen die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangen, werden auf Antrag abgesetzt und sind durch einen zusätzlichen Wasserzähler nachzuweisen. Der fachgerechte Einbau ist von einem Installationsunternehmen vorzunehmen und zu bestätigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)