Abwassergebühr Festsetzung
Beschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung
Sie können sich an die angegebene Ansprechpartnerin/an den angegebenen Ansprechpartner wenden.
Sie können sich an die angegebene Ansprechpartnerin/an den angegebenen Ansprechpartner wenden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung
Verfahrensablauf
Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung
Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Benutzungs- und Grundgebühr erhoben.
Die Benutzungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³.
Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Benutzungs- und Grundgebühr erhoben.
Die Benutzungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung
- Grundgebühr 48,00 €/Jahr
- Benutzungsgebühr 1,81 €/m³
- Neueinbau Zusatzzähler/Gartenbewässerung einmalig 20,00 €
- Grundgebühr 48,00 €/Jahr
- Benutzungsgebühr 1,81 €/m³
- Neueinbau Zusatzzähler/Gartenbewässerung einmalig 20,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wendeburg: Abwassergebühr Festsetzung
Wassermengen die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangen, werden auf Antrag abgesetzt und sind durch einen zusätzlichen Wasserzähler nachzuweisen. Der fachgerechte Einbau ist von einem Installationsunternehmen vorzunehmen und zu bestätigen.
Wassermengen die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangen, werden auf Antrag abgesetzt und sind durch einen zusätzlichen Wasserzähler nachzuweisen. Der fachgerechte Einbau ist von einem Installationsunternehmen vorzunehmen und zu bestätigen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.01.2013