Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Hinweise für Melle: Abmeldung Wohnung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.
Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, die
- ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt-oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Der Auszug ist vom Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.
Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, die
- ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt-oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Der Auszug ist vom Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Bruchmühlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Buer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Gesmold
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Neuenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Oldendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Riemsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Wellingholzhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de
Weitere Informationen
Einheitsgemeinde Melle, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1380
49324 Melle
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
Fax: 05422 965-348
E-Mail: info@stadt-melle.de
E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Hinweise für Melle: Abmeldung Wohnung
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Hinweise für Melle: Abmeldung Wohnung
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Voraussetzungen
Hinweise für Melle: Abmeldung Wohnung
Auszug aus einer gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet
Auszug aus einer gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Melle: Abmeldung Wohnung
- Abmeldung der WohnungAbmeldeformular
- Abmeldung der WohnungAbmeldeformular
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
auswandern, Umzug, Abmeldung, Abmeldebescheinigung, Wohnungsabmeldung, Auszug