Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Hinweise für Melle: Abmeldung Wohnung

    Allgemeine Informationen

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.

    Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, die

    • ins Ausland verziehen oder
    • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt-oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

    Der Auszug ist vom Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen.

    Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Bruchmühlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Meller Strasse 17

    49328 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Buer

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 7

    49328 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gesmold

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Else 6

    49326 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Neuenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottenheider Weg 10

    49326 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Oldendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Osnabrücker Straße 167

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Riemsloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Herforder Straße 4

    49328 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wellingholzhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichendorffstraße 4

    49326 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Durchwahl Bürgeramt direkt: 05422/965-600

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Melle, Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1380

    49324 Melle

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05422 965-348

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de

    E-Mail: info@stadt-melle.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Hinweise für Melle: Abmeldung Wohnung

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Hinweise für Melle: Abmeldung Wohnung

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Melle: Abmeldung Wohnung

    Auszug aus einer gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Melle: Abmeldung Wohnung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abmeldebescheinigung, Umzug, Wohnungsabmeldung, Auszug, Abmeldung, auswandern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de