Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Jemgum - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Jemgum, Sparkasse
Linie:- Bus: 605
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Das Erdgeschoss ist barierefrei zugänglich.
Öffnungszeiten
Montag-Donnerstag 08:00-12:30 Sie benötigen einen Termin? Kein Problem: Rufen Sie uns für einen individuellen Termin einfach an. Freitag 08:00-12:30
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monika Zuidema (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 04958 9181-16
E-Mail: monika.zuidema@jemgum.de
Frau Deike Buß (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 04958 9181-30
E-Mail: deike.buss@jemgum.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Abmeldebescheinigung, Umzug, Wohnungsabmeldung, Auszug, Abmeldung, auswandern