Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Hinweise für Thedinghausen: Abmeldung eines Wohnsitzes

    Allgemeine Informationen

    Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich.

    Bei Wegzügen in das Ausland sind nachfolgende Hinweise zu beachten:

    Bei der Abmeldung ins Ausland muss die genaue Anschrift im Ausland angegeben werden.

    Das persönliche Erscheinen (oder eine andere Person mit Vollmacht) ist in diesem Falle unbedingt erforderlich. Es muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Die Vollmacht für die Abmeldung entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Dokument.

    Bei Aufgabe einer Nebenwohnung bleibt die Verpflichtung bestehen, diese am Ort der Verzugsgemeinde oder der Hauptwohnsitzgemeinde abzumelden!



    Allgemeine Informationen

    Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich.

    Bei Wegzügen in das Ausland sind nachfolgende Hinweise zu beachten:

    Bei der Abmeldung ins Ausland muss die genaue Anschrift im Ausland angegeben werden.

    Das persönliche Erscheinen (oder eine andere Person mit Vollmacht) ist in diesem Falle unbedingt erforderlich. Es muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Die Vollmacht für die Abmeldung entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Dokument.

    Bei Aufgabe einer Nebenwohnung bleibt die Verpflichtung bestehen, diese am Ort der Verzugsgemeinde oder der Hauptwohnsitzgemeinde abzumelden!



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Thedinghausen: Abmeldung eines Wohnsitzes

    An das Einmwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen.

    An das Einmwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    27321 Thedinghausen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Thedinghausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Hinweise für Thedinghausen: Abmeldung eines Wohnsitzes

    Die Anzeige muss innerhalb einer Woche erfolgen.

    Die Anzeige muss innerhalb einer Woche erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Thedinghausen: Abmeldung eines Wohnsitzes

    Kosten: gebührenfrei.

    Kosten: gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)