Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Hinweise für Salzhausen: Wohnsitz Abmeldung
1. Allgemeines
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen
2. Besonderheiten zum Abmeldeverfahren
- Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung.
- Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Ein Vordruck steht unten zur Verfügung.
- Eine Abmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort bearbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Auszugs.
1. Allgemeines
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen
2. Besonderheiten zum Abmeldeverfahren
- Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung.
- Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Ein Vordruck steht unten zur Verfügung.
- Eine Abmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort bearbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Auszugs.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Fachbereich Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 07:00 - 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 13:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 07:00 - 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4172 9099-0
E-Mail: f.pillath@rathaus-salzhausen.de
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung