Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Hinweise für Jesteburg: Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen
Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden!
Hinweis: Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss den aufgegebenen Wohnsitz nicht abmelden, sondern sich mit Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde neu anmelden. Die Abmeldung übernimmt die Meldebehörde am neuen Wohnsitz.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Jesteburg: Wohnsitz Abmeldung
Zuständig ist das Bürgerbüro der Samtgemeinde Jesteburg während der Öffnungszeiten (siehe unten).
Ansprechpartner
Bürgerbüro und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Mo. 7.30 - 12.00 Uhr Di. 15.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 9.00 - 12.00 Uhr & 15.00 - 18.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin: www.jesteburg.de/online-terminvergabe oder telefonisch unter 04183 / 5363.
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Hinweise für Jesteburg: Wohnsitz Abmeldung
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Vollmacht, wenn der Abzumeldende nicht persönlich erscheint
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Hinweise für Jesteburg: Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung muss innerhalb einer Woche erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Jesteburg: Wohnsitz Abmeldung
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Jesteburg: Wohnsitz Abmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Abmeldebescheinigung, Wohnungsabmeldung, Umzug, Abmeldung, Auszug, auswandern