Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Hinweise für Stadthagen: Abmeldung bei der Meldebehörde

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Die gilt bei Abmeldungen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.

    Kosten: Die Abmeldung ist gebührenfrei.


    Bearbeitungsdauer: 10 Minuten

    Hinweise für Stadthagen: Wohnsitz - Abmeldung bei der Meldebehörde

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Die gilt bei Abmeldungen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.

    Kosten: Die Abmeldung ist gebührenfrei.

    Das Abmeldeformular können Sie hier herunterladen.


    Bearbeitungsdauer: 10 Minuten

    Hinweise für Stadthagen: Wohnsitz - Anmeldung / Ummeldung bei der Meldebehörde

    Meldepflichtige Personen, die aus einer anderen Gemeinde zuziehen oder innerhalb des Stadtgebietes von Stadthagen eine neue Wohnanschrift beziehen, haben dieses innerhalb einer Frist von 2 Wochen dem hiesigen Einwohnermeldeamt zu melden. Unter Berücksichtigung der Terminvergabe im Einwohnermeldeamt wird der Meldepflicht auch nachgekommen, wenn sich innerhalb der 2-wöchigen Frist um ein Termin im Einwohnermeldeamt bemüht wurde.

    Es müssen grundsätzlich alle Familienmitglieder gemeldet werden, die die neue Wohnanschrift beziehen. Wird eine andere Wohnung in der gleichen Meldeanschrift bezogen, ist eine Ummeldung nicht erforderlich.

    Bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen müssen grundsätzlich die Sorgeberechtigten einer An- bzw. Ummeldung zustimmen (s. auch wichtige Unterlagen). Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Meldung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung).

    Seit dem 01.11.2015 muss eine Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 BMG bei der An- bzw. Ummeldung vorgelegt werden (s. auch wichtige Unterlagen). Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.

    Die Wohnungsgeberbescheinigung muss auch ausgefüllt werden, wenn kein Mietverhältnis besteht, z. B. kostenloses Wohnen bei engen Verwandten oder Einzug ins Eigenheim.

    Bitte bringen Sie zur An- bzw. Ummeldung alle Ausweisdokumente mit, z. B. Personalausweise, (Kinder-) Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Stadthagen - Fachbereich Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathauspassage 1

    Postfach 1155

    31655 Stadthagen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05721 782-110

    Telefon Festnetz: 05721 782-0

    E-Mail: stadtverwaltung@stadthagen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Stadthagen - Einwohnermeldestelle

    Beschreibung

    Termine für die Einwohnermeldestelle sowie für die Gewerbe- und Fundsachenstelle können Sie   h i e r  online buchen.

    Ab sofort bieten wir jeden Dienstagvormittag offene Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt an, d. h., dass Sie ohne Termin vorbeikommen können. Melden Sie sich bitte einfach bei der Zentrale im Eingang an. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird jedoch empfohlen,  online oder auch telefonisch unter 05721/782-0 einen Termin zu vereinbaren. 

    Gewerbean, -um-, und -abmeldungen, Gewerbezentralregisterauszüge, Meldebescheinigungen, Bewohnerparkausweise und Führungszeugnisse können Sie hier online beantragen. 

    Steuerliche ID-Nummern bitten wir schriftlich, gern per Email, unter stadtverwaltung@stadthagen.de zu beantragen.  

    Bestätigungen von ausgefüllten Wohngeldanträgen bitte postalisch oder über den Hausbriefkasten übermitteln.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathauspassage 1

    Postfach 1155

    31655 Stadthagen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05721 782-110

    Telefon Festnetz: 05721 782-0

    E-Mail: stadtverwaltung@stadthagen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abmeldebescheinigung, Umzug, Wohnungsabmeldung, Auszug, Abmeldung, auswandern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de