Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Hinweise für Hildesheim: Wohnsitz Abmeldung
Im Falle des Wegzugs in eine neue Wohnung im Inland müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.
Eine Abmeldung im Stadtbüro ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Über den Wegzug wird das Stadtbüro von der neuen Meldebehörde informiert.
Die Abmeldung ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird oder wenn eine Nebenwohnung ersatzlos aufgegeben wird. Für den letztgenannten Fall ist allerdings die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig.
Im Falle des Wegzugs in eine neue Wohnung im Inland müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.
Eine Abmeldung im Stadtbüro ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Über den Wegzug wird das Stadtbüro von der neuen Meldebehörde informiert.
Die Abmeldung ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird oder wenn eine Nebenwohnung ersatzlos aufgegeben wird. Für den letztgenannten Fall ist allerdings die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig.
Hinweise für Hildesheim: Stadt Hildesheim - Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung wird sofort durchgeführt und ist gebührenfrei. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis mit. Formulare müssen Sie nicht ausfüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten. Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds mit seinem Personalausweis.
Die Abmeldung wird sofort durchgeführt und ist gebührenfrei. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis mit. Formulare müssen Sie nicht ausfüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten. Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds mit seinem Personalausweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Hinweise für Hildesheim: Abmeldung aus Hildesheim
Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass jeder abzumeldenden Person. Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass jeder abzumeldenden Person. Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Hinweise für Hildesheim: Stadt Hildesheim - Wohnsitz Abmeldung
Geben Sie Ihre Wohnung in der Stadt Hildesheim auf, müssen Sie sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von einer Woche bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.
Geben Sie Ihre Wohnung in der Stadt Hildesheim auf, müssen Sie sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von einer Woche bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Hildesheim: Wohnsitz Abmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einverständniserklärung Sorgeberechtigte
- Terminvergabe StadtbüroFür den Webcode termin
- Einverständniserklärung Sorgeberechtigte
- Terminvergabe StadtbüroFür den Webcode termin
- Wohnungsgeberbestätigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung
Metainformation
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