Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Hinweise für Hildesheim: Wohnsitz Abmeldung

    Allgemeine Informationen

     Im Falle des Wegzugs in eine neue Wohnung im Inland müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Eine Abmeldung im Stadtbüro ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Über den Wegzug wird das Stadtbüro von der neuen Meldebehörde informiert.

    Die Abmeldung ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird oder wenn eine Nebenwohnung ersatzlos aufgegeben wird. Für den letztgenannten Fall ist allerdings die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig.



    Allgemeine Informationen

    Im Falle des Wegzugs in eine neue Wohnung im Inland müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Eine Abmeldung im Stadtbüro ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Über den Wegzug wird das Stadtbüro von der neuen Meldebehörde informiert.

    Die Abmeldung ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird oder wenn eine Nebenwohnung ersatzlos aufgegeben wird. Für den letztgenannten Fall ist allerdings die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig.



    Hinweise für Hildesheim: Stadt Hildesheim - Wohnsitz Abmeldung

    Die Abmeldung wird sofort durchgeführt und ist gebührenfrei. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis mit. Formulare müssen Sie nicht ausfüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten. Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds mit seinem Personalausweis.

    Die Abmeldung wird sofort durchgeführt und ist gebührenfrei. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis mit. Formulare müssen Sie nicht ausfüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten. Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds mit seinem Personalausweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    32.2.1 Stadtbüro / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 301-2700

    Fax: 05121 301-2800

    E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Weitere Informationen

    Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Stadt Hildesheim - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Hausanschrift

    Postfach 101255

    31112 Hildesheim

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2009 (von: Stadt Hildesheim Webservice)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Hinweise für Hildesheim: Abmeldung aus Hildesheim

    Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass jeder abzumeldenden Person. Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

    Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass jeder abzumeldenden Person. Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Hinweise für Hildesheim: Stadt Hildesheim - Wohnsitz Abmeldung

    Geben Sie Ihre Wohnung in der Stadt Hildesheim auf, müssen Sie sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von einer Woche bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Geben Sie Ihre Wohnung in der Stadt Hildesheim auf, müssen Sie sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von einer Woche bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)