Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Hinweise für Diepholz: Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder Ihre Nebenwohnung außerhalb von Diepholz aufgeben. Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, brauchen Sie sich beim alten Wohnort nicht abmelden.
Zuständigkeit:
Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.
Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.
Fristen:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen. Eine Abmeldung vor dem Auszugstermin ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Gebühren:
Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass, sowie die Ausweisdokumente aller abzumeldenden Familienmitglieder (Kinderreisepässe oder, wenn nicht vorhanden, Geburtsurkunden der Kinder)
- ggf. Wohnungsgeberbestätigung
Der Auszug aus einer Wohnung ist nur dann mit der Wohnungsgeberbestätigung zu bescheinigen, wenn der Meldepflichtige nach Auszug keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht. Wir bitten davon abzusehen, die Bestätigung vorab an den Bürgerservice zu senden. Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen!
Hinweise:
- Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht abmelden. Eine Anmeldung am neuen Wohnort ist ausreichend.
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung in Diepholz muss über die Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung vorgenommen werden.
- Bei einem Wegzug ins Ausland und der Aufgabe einer Nebenwohnung besteht weiterhin die Pflicht zur Abmeldung.
- Deutsche Staatsbürger/innen, die ins Ausland verziehen, können durch Angabe ihrer genauen Auslandsanschrift über anstehende Bundestags- und Europawahlen informiert werden. Bereits ins Ausland Verzogene können ihrer letzten inländischen Meldebehörde zu diesem Zweck eine aktuelle Auslandsanschrift angeben.
- Bei Abmeldungen von gemeinsam ausziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Abmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.
Für die Abmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, aus deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche auszieht.
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder Ihre Nebenwohnung außerhalb von Diepholz aufgeben. Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, brauchen Sie sich beim alten Wohnort nicht abmelden.
Zuständigkeit:
Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.
Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.
Fristen:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen. Eine Abmeldung vor dem Auszugstermin ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Gebühren:
Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass, sowie die Ausweisdokumente aller abzumeldenden Familienmitglieder (Kinderreisepässe oder, wenn nicht vorhanden, Geburtsurkunden der Kinder)
- ggf. Wohnungsgeberbestätigung
Der Auszug aus einer Wohnung ist nur dann mit der Wohnungsgeberbestätigung zu bescheinigen, wenn der Meldepflichtige nach Auszug keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht. Wir bitten davon abzusehen, die Bestätigung vorab an den Bürgerservice zu senden. Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen!
Hinweise:
- Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht abmelden. Eine Anmeldung am neuen Wohnort ist ausreichend.
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung in Diepholz muss über die Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung vorgenommen werden.
- Bei einem Wegzug ins Ausland und der Aufgabe einer Nebenwohnung besteht weiterhin die Pflicht zur Abmeldung.
- Deutsche Staatsbürger/innen, die ins Ausland verziehen, können durch Angabe ihrer genauen Auslandsanschrift über anstehende Bundestags- und Europawahlen informiert werden. Bereits ins Ausland Verzogene können ihrer letzten inländischen Meldebehörde zu diesem Zweck eine aktuelle Auslandsanschrift angeben.
- Bei Abmeldungen von gemeinsam ausziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Abmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.
Für die Abmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, aus deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche auszieht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Abteilung 2.0 Zentraler Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: 05441 909252
E-Mail: buergerservice@stadt-diepholz.de
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Diepholz: Wohnsitz Abmeldung
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung