Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Hinweise für Diepholz: Wohnsitz Abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder Ihre Nebenwohnung außerhalb von Diepholz aufgeben. Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, brauchen Sie sich beim alten Wohnort nicht abmelden.

    Zuständigkeit:
    Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.

    Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.

    Fristen:
    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen. Eine Abmeldung vor dem Auszugstermin ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

    Gebühren:
    Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.

    Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass, sowie die Ausweisdokumente aller abzumeldenden Familienmitglieder (Kinderreisepässe oder, wenn nicht vorhanden, Geburtsurkunden der Kinder)
    • ggf. Wohnungsgeberbestätigung

    Der Auszug aus einer Wohnung ist nur dann mit der Wohnungsgeberbestätigung zu bescheinigen, wenn der Meldepflichtige nach Auszug keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht. Wir bitten davon abzusehen, die Bestätigung vorab an den Bürgerservice zu senden.  Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen!

    Hinweise:

    • Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht abmelden. Eine Anmeldung am neuen Wohnort ist ausreichend.
    • Die Abmeldung einer Nebenwohnung in Diepholz muss über die Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung vorgenommen werden.
    • Bei einem Wegzug ins Ausland und der Aufgabe einer Nebenwohnung besteht weiterhin die Pflicht zur Abmeldung.
    • Deutsche Staatsbürger/innen, die ins Ausland verziehen, können durch Angabe ihrer genauen Auslandsanschrift über anstehende Bundestags- und Europawahlen informiert werden. Bereits ins Ausland Verzogene können ihrer letzten inländischen Meldebehörde zu diesem Zweck eine aktuelle Auslandsanschrift angeben.
    • Bei Abmeldungen von gemeinsam ausziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Abmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.

    Für die Abmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, aus deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche auszieht.



    Allgemeine Informationen

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder Ihre Nebenwohnung außerhalb von Diepholz aufgeben. Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, brauchen Sie sich beim alten Wohnort nicht abmelden.

    Zuständigkeit:
    Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.

    Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.

    Fristen:
    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen. Eine Abmeldung vor dem Auszugstermin ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

    Gebühren:
    Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.

    Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass, sowie die Ausweisdokumente aller abzumeldenden Familienmitglieder (Kinderreisepässe oder, wenn nicht vorhanden, Geburtsurkunden der Kinder)
    • ggf. Wohnungsgeberbestätigung

    Der Auszug aus einer Wohnung ist nur dann mit der Wohnungsgeberbestätigung zu bescheinigen, wenn der Meldepflichtige nach Auszug keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht. Wir bitten davon abzusehen, die Bestätigung vorab an den Bürgerservice zu senden. Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen!

    Hinweise:

    • Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht abmelden. Eine Anmeldung am neuen Wohnort ist ausreichend.
    • Die Abmeldung einer Nebenwohnung in Diepholz muss über die Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung vorgenommen werden.
    • Bei einem Wegzug ins Ausland und der Aufgabe einer Nebenwohnung besteht weiterhin die Pflicht zur Abmeldung.
    • Deutsche Staatsbürger/innen, die ins Ausland verziehen, können durch Angabe ihrer genauen Auslandsanschrift über anstehende Bundestags- und Europawahlen informiert werden. Bereits ins Ausland Verzogene können ihrer letzten inländischen Meldebehörde zu diesem Zweck eine aktuelle Auslandsanschrift angeben.
    • Bei Abmeldungen von gemeinsam ausziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Abmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.

    Für die Abmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, aus deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche auszieht.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Abteilung 2.0 Zentraler Bürger-Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Webservice, Stadt Diepholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Diepholz: Wohnsitz Abmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)