Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    GB2 - FB14 - Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2012 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Abmeldung

    • Personalausweis und falls vorhanden den Reisepass/Kinderreisepass oder anderen Identitätsausweis
    • Beim Wegzug ins Ausland ist die genaue Wegzugsadresse anzugeben
    • Personalausweis und falls vorhanden den Reisepass/Kinderreisepass oder anderen Identitätsausweis
    • Beim Wegzug ins Ausland ist die genaue Wegzugsadresse anzugeben

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Abmeldung

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie eine Nebenwohnung nur bei der Hauptwohnsitzgemeinde abmelden.

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie eine Nebenwohnung nur bei der Hauptwohnsitzgemeinde abmelden.

    Fristen

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Abmeldung

    Der Wegzug ins Ausland kann frühestens 1 Woche vorm Verlassen des Bundesgebietes erfolgen.

    Hinweis:
    Für diese Dienstleistung bieten wir Ihnen auch eine Online Terminvereinbarung an. Ein Klick genügt.

    Der Wegzug ins Ausland kann frühestens 1 Woche vorm Verlassen des Bundesgebietes erfolgen.

    Hinweis:
    Für diese Dienstleistung bieten wir Ihnen auch eine Online Terminvereinbarung an. Ein Klick genügt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)