Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
GB2 - FB14 - Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Mitarbeitende des Bürgerbüros
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@stadt-helmstedt.de
Fax: 05351 17-1718
Telefon Festnetz: 05351 17-1717
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Abmeldung
- Personalausweis und falls vorhanden den Reisepass/Kinderreisepass oder anderen Identitätsausweis
- Beim Wegzug ins Ausland ist die genaue Wegzugsadresse anzugeben
- Personalausweis und falls vorhanden den Reisepass/Kinderreisepass oder anderen Identitätsausweis
- Beim Wegzug ins Ausland ist die genaue Wegzugsadresse anzugeben
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Abmeldung
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie eine Nebenwohnung nur bei der Hauptwohnsitzgemeinde abmelden.
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie eine Nebenwohnung nur bei der Hauptwohnsitzgemeinde abmelden.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Abmeldung
Der Wegzug ins Ausland kann frühestens 1 Woche vorm Verlassen des Bundesgebietes erfolgen.
Hinweis:
Für diese Dienstleistung bieten wir Ihnen auch eine Online Terminvereinbarung an. Ein Klick genügt.
Der Wegzug ins Ausland kann frühestens 1 Woche vorm Verlassen des Bundesgebietes erfolgen.
Hinweis:
Für diese Dienstleistung bieten wir Ihnen auch eine Online Terminvereinbarung an. Ein Klick genügt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Auszug, Abmeldebescheinigung, Abmeldung, Umzug, auswandern, Wohnungsabmeldung