abfallrechtliches Nachweisverfahren
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    Abfallrechtliches Nachweisverfahren

    Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des

    Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem

    abfallrechtlichen Nachwe

    Beschreibung

    Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG). Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen.

    Aufgrund der Nachweisverordnung, die das abfallrechtliche Nachweisverfahren regelt, ist die elektronische Nachweis- und Registerführung für alle Betroffenen verbindlich. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle ganz oder teilweise eine Befreiung davon aussprechen.

    Weitere Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und zur elektronischen Registerführung:

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

    Bei Fragen gibt die NGS zum Entsorgernachweis und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zum Begleitschein entsprechende Auskünfte.

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Goslarsche Straße 3
    31134 Hildesheim

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Auskünfte zu Anträgen und Formularen erteilt die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007
    Technisch geändert am 14.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024