Abfallrechtliches Nachweisverfahren
Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des
Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem
abfallrechtlichen Nachwe
Beschreibung
Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG). Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen.
Aufgrund der Nachweisverordnung, die das abfallrechtliche Nachweisverfahren regelt, ist die elektronische Nachweis- und Registerführung für alle Betroffenen verbindlich. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle ganz oder teilweise eine Befreiung davon aussprechen.
Weitere Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und zur elektronischen Registerführung:
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Bei Fragen gibt die NGS zum Entsorgernachweis und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zum Begleitschein entsprechende Auskünfte.
Ansprechpartner
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Adresse
Hausanschrift
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Kontakt
Internet
Formulare
Auskünfte zu Anträgen und Formularen erteilt die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz