Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Soltau: Abfallgebühren

    Zuständig für die Müllabfuhr bzw. die Abfallbeseitigung ist die Abfallwirtschaft Heidekreis, kommunale Anstalt des Landkreises Soltau-Fallingbostel.  Dieser beauftragt selbst Unternehmen, die die Müllabfuhr durchführen.

    Die Stadt Soltau ist vorort Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Aufstellung der Tonnen und die Erhebung der Gebühren geht.

    Zuständig für die Müllabfuhr bzw. die Abfallbeseitigung ist die Abfallwirtschaft Heidekreis, kommunale Anstalt des Landkreises Soltau-Fallingbostel. Dieser beauftragt selbst Unternehmen, die die Müllabfuhr durchführen.

    Die Stadt Soltau ist vorort Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Aufstellung der Tonnen und die Erhebung der Gebühren geht.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft Heidekreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Winsener Straße 17

    29614 Soltau

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@ahk-heidekreis.de

    Fax: 05191 92812-24

    Telefon Festnetz: 0800 11238-11

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2021

    Technisch geändert am 11.01.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Abfallwirtschaft Heidekreis - Anstalt öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Winsener Straße 17

    29614 Soltau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8:00 - 16:30 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Telefonzeiten: Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr Tel. 0800 11 238 11

    Kontakt

    E-Mail: info@ahk-heidekreis.de

    Telefon Festnetz: 0800 112-3811

    Internet

    Weitere Informationen

    Telefonzeiten: Montag - Freitag 08:00 - 17:00 Tel. 0800 11 238 11

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2010

    Technisch geändert am 24.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Soltau: Abfallgebühren

    Für die Entsorgung des Abfalles erhebt die Abfallwirtschaft Heidekreis Gebühren. Die Gebühren werden von den Städten und Gemeinden im Auftrage der Abfallwirtschaft Heidekreis festgesetzt und erhoben. In Soltau geschieht dies zusammen mit den örtlichen Steuern (Grundsteuern, Hundesteuer usw.). Die Höhe der Gebühren setzt die Abfallwirtschaft Heidekreis in einer eigenen Gebührensatzung fest. Zur Zeit betragen die jährlichen Gebühren:

    für Restmüllbehälter (grau) mit einem Füllraum von

     für Kompostbehälter (braun) mit einem Füllraum von

    für Großraumbehälter mit einem Füllraum von 1.100 Litern bei einer

    Für die „grüne“ Papiertonne und die „gelben Säcke“ wird keine besondere Gebühr erhoben. Die Gebühr ist in den Beträgen für die Grundleistungsgebühr enthalten.

    Außerdem ist für jede Nutzungseinheit (selbständig genutzte oder nutzbare Wohnung, betrieblichen Zwecken dienende Gebäude oder Gebäudeteile) eine jährliche Grundleistungsgebühr von 51,36 € zu zahlen.

    Die Grundleistungsgebühr kann von der Abfallwirtschaft Heidekreis auf Antrag erlassen werden, wenn ein Gebäude oder selbständige Teile eines Gebäudes leer stehen. Der Antrag ist grundsätzlich bei der Abfallwirtschaft Heidekreis, Bornemannstr. 4, 29614 Soltau, zu stellen.

    Für die Entsorgung des Abfalles erhebt die Abfallwirtschaft Heidekreis Gebühren. Die Gebühren werden von den Städten und Gemeinden im Auftrage der Abfallwirtschaft Heidekreis festgesetzt und erhoben. In Soltau geschieht dies zusammen mit den örtlichen Steuern (Grundsteuern, Hundesteuer usw.). Die Höhe der Gebühren setzt die Abfallwirtschaft Heidekreis in einer eigenen Gebührensatzung fest. Zur Zeit betragen die jährlichen Gebühren:

    für Restmüllbehälter (grau) mit einem Füllraum von

    für Kompostbehälter (braun) mit einem Füllraum von

    für Großraumbehälter mit einem Füllraum von 1.100 Litern bei einer

    Für die "grüne" Papiertonne und die "gelben Säcke" wird keine besondere Gebühr erhoben. Die Gebühr ist in den Beträgen für die Grundleistungsgebühr enthalten.

    Außerdem ist für jede Nutzungseinheit (selbständig genutzte oder nutzbare Wohnung, betrieblichen Zwecken dienende Gebäude oder Gebäudeteile) eine jährliche Grundleistungsgebühr von 51,36 € zu zahlen.

    Die Grundleistungsgebühr kann von der Abfallwirtschaft Heidekreis auf Antrag erlassen werden, wenn ein Gebäude oder selbständige Teile eines Gebäudes leer stehen. Der Antrag ist grundsätzlich bei der Abfallwirtschaft Heidekreis, Bornemannstr. 4, 29614 Soltau, zu stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soltau: Abfallgebühren

    Weil es wegen verschiedener Zuständigkeiten (Landkreis, Unternehmer, Stadtverwaltung) nicht immer ganz einfach ist, alles Wissenswertes aufeinander abzustimmen, hier für Sie ein Gesamtüberblick :

    Anschlusspflicht

    Die im Landkreis wohnenden Personen oder Personen die innerhalb des Landkreises ein Gewerbe ausüben sind verpflichtet, allen anfallenden Abfall der Abfallwirtschaft Heidekreis zur endgültigen Beseitigung zur Verfügung zu stellen.

    Ausnahme: Gewerbetreibende können Abfall, der ausschließlich gewerblicher Art ist, von einem geeigneten Dritten beseitigen lassen.

     Art der Entsorgung

    Die Entsorgung erfolgt im Trennsystem, d.h. nach verschiedenen Abfallgruppen, in bestimmten zeitlichen Abständen. Erforderliche Behälter stellt die Abfallwirtschaft Heidekreis zur Verfügung. „Gelbe“ Säcke sind im Bürgerbüro der Stadt Soltau oder bei Firma Cohrs kostenlos zu erhalten.

    Die Größe des Abfallbehälters für Restmüll (Größen s. Gebühren) richtet sich nach der anfallenden Menge. Grundsätzlich kann der Überlassungspflichtige die Größe selbst bestimmen. Für jeden Haushalt oder jeden angemeldeten Gewerbebetrieb muß jedoch mindestens einen Behälter mit 60 Litern Füllraum bereithalten werden.

    Von der Verpflichtung, den mit Kompostbehältern (braun) zu entsorgenden Abfall zur Verfügung zu stellen, werden Bürger auf Antrag von der Abfallwirtschaft Heidekreis befreit, wenn eine Eigenkompostierung auf dem Grundstück nachgewiesen wird.

    An-, Ab- und Ummeldungen von festen Abfallbehältern können bei der Stadt Soltau bestellt oder von der Abfallwirtschaft Heidekreis veranlasst werden. Der Umtausch von Behältern ist grundsätzlich gebührenpflichtig (10,00 Euro pro Änderung).

    „Grüne“ Papiertonnen werden nur mit 240 Litern Füllraum ausgegeben.

    Weil es wegen verschiedener Zuständigkeiten (Landkreis, Unternehmer, Stadtverwaltung) nicht immer ganz einfach ist, alles Wissenswertes aufeinander abzustimmen, hier für Sie ein Gesamtüberblick :

    Anschlusspflicht

    Die im Landkreis wohnenden Personen oder Personen die innerhalb des Landkreises ein Gewerbe ausüben sind verpflichtet, allen anfallenden Abfall der Abfallwirtschaft Heidekreis zur endgültigen Beseitigung zur Verfügung zu stellen.

    Ausnahme: Gewerbetreibende können Abfall, der ausschließlich gewerblicher Art ist, von einem geeigneten Dritten beseitigen lassen.

    Art der Entsorgung

    Die Entsorgung erfolgt im Trennsystem, d.h. nach verschiedenen Abfallgruppen, in bestimmten zeitlichen Abständen. Erforderliche Behälter stellt die Abfallwirtschaft Heidekreis zur Verfügung. "Gelbe" Säcke sind im Bürgerbüro der Stadt Soltau oder bei Firma Cohrs kostenlos zu erhalten.

    Die Größe des Abfallbehälters für Restmüll (Größen s. Gebühren) richtet sich nach der anfallenden Menge. Grundsätzlich kann der Überlassungspflichtige die Größe selbst bestimmen. Für jeden Haushalt oder jeden angemeldeten Gewerbebetrieb muß jedoch mindestens einen Behälter mit 60 Litern Füllraum bereithalten werden.

    Von der Verpflichtung, den mit Kompostbehältern (braun) zu entsorgenden Abfall zur Verfügung zu stellen, werden Bürger auf Antrag von der Abfallwirtschaft Heidekreis befreit, wenn eine Eigenkompostierung auf dem Grundstück nachgewiesen wird.

    An-, Ab- und Ummeldungen von festen Abfallbehältern können bei der Stadt Soltau bestellt oder von der Abfallwirtschaft Heidekreis veranlasst werden. Der Umtausch von Behältern ist grundsätzlich gebührenpflichtig (10,00 Euro pro Änderung).

    "Grüne" Papiertonnen werden nur mit 240 Litern Füllraum ausgegeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllpreise, Müllgebühr, Abfallpreise, 03000005

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024