Abfallgebühr Festsetzung
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Soltau: Abfallgebühren
Zuständig für die Müllabfuhr bzw. die Abfallbeseitigung ist die Abfallwirtschaft Heidekreis, kommunale Anstalt des Landkreises Soltau-Fallingbostel. Dieser beauftragt selbst Unternehmen, die die Müllabfuhr durchführen.
Die Stadt Soltau ist vorort Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Aufstellung der Tonnen und die Erhebung der Gebühren geht.
Zuständig für die Müllabfuhr bzw. die Abfallbeseitigung ist die Abfallwirtschaft Heidekreis, kommunale Anstalt des Landkreises Soltau-Fallingbostel. Dieser beauftragt selbst Unternehmen, die die Müllabfuhr durchführen.
Die Stadt Soltau ist vorort Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Aufstellung der Tonnen und die Erhebung der Gebühren geht.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft Heidekreis - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:30 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Telefonzeiten: Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr Tel. 0800 11 238 11
Kontakt
E-Mail: info@ahk-heidekreis.de
Telefon Festnetz: 0800 112-3811
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Soltau: Abfallgebühren
Für die Entsorgung des Abfalles erhebt die Abfallwirtschaft Heidekreis Gebühren. Die Gebühren werden von den Städten und Gemeinden im Auftrage der Abfallwirtschaft Heidekreis festgesetzt und erhoben. In Soltau geschieht dies zusammen mit den örtlichen Steuern (Grundsteuern, Hundesteuer usw.). Die Höhe der Gebühren setzt die Abfallwirtschaft Heidekreis in einer eigenen Gebührensatzung fest. Zur Zeit betragen die jährlichen Gebühren:
für Restmüllbehälter (grau) mit einem Füllraum von
für Kompostbehälter (braun) mit einem Füllraum von
für Großraumbehälter mit einem Füllraum von 1.100 Litern bei einer
Für die „grüne“ Papiertonne und die „gelben Säcke“ wird keine besondere Gebühr erhoben. Die Gebühr ist in den Beträgen für die Grundleistungsgebühr enthalten.
Außerdem ist für jede Nutzungseinheit (selbständig genutzte oder nutzbare Wohnung, betrieblichen Zwecken dienende Gebäude oder Gebäudeteile) eine jährliche Grundleistungsgebühr von 51,36 € zu zahlen.
Die Grundleistungsgebühr kann von der Abfallwirtschaft Heidekreis auf Antrag erlassen werden, wenn ein Gebäude oder selbständige Teile eines Gebäudes leer stehen. Der Antrag ist grundsätzlich bei der Abfallwirtschaft Heidekreis, Bornemannstr. 4, 29614 Soltau, zu stellen.
Für die Entsorgung des Abfalles erhebt die Abfallwirtschaft Heidekreis Gebühren. Die Gebühren werden von den Städten und Gemeinden im Auftrage der Abfallwirtschaft Heidekreis festgesetzt und erhoben. In Soltau geschieht dies zusammen mit den örtlichen Steuern (Grundsteuern, Hundesteuer usw.). Die Höhe der Gebühren setzt die Abfallwirtschaft Heidekreis in einer eigenen Gebührensatzung fest. Zur Zeit betragen die jährlichen Gebühren:
für Restmüllbehälter (grau) mit einem Füllraum von
für Kompostbehälter (braun) mit einem Füllraum von
für Großraumbehälter mit einem Füllraum von 1.100 Litern bei einer
Für die "grüne" Papiertonne und die "gelben Säcke" wird keine besondere Gebühr erhoben. Die Gebühr ist in den Beträgen für die Grundleistungsgebühr enthalten.
Außerdem ist für jede Nutzungseinheit (selbständig genutzte oder nutzbare Wohnung, betrieblichen Zwecken dienende Gebäude oder Gebäudeteile) eine jährliche Grundleistungsgebühr von 51,36 € zu zahlen.
Die Grundleistungsgebühr kann von der Abfallwirtschaft Heidekreis auf Antrag erlassen werden, wenn ein Gebäude oder selbständige Teile eines Gebäudes leer stehen. Der Antrag ist grundsätzlich bei der Abfallwirtschaft Heidekreis, Bornemannstr. 4, 29614 Soltau, zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soltau: Abfallgebühren
Weil es wegen verschiedener Zuständigkeiten (Landkreis, Unternehmer, Stadtverwaltung) nicht immer ganz einfach ist, alles Wissenswertes aufeinander abzustimmen, hier für Sie ein Gesamtüberblick :
Anschlusspflicht
Die im Landkreis wohnenden Personen oder Personen die innerhalb des Landkreises ein Gewerbe ausüben sind verpflichtet, allen anfallenden Abfall der Abfallwirtschaft Heidekreis zur endgültigen Beseitigung zur Verfügung zu stellen.
Ausnahme: Gewerbetreibende können Abfall, der ausschließlich gewerblicher Art ist, von einem geeigneten Dritten beseitigen lassen.
Art der Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt im Trennsystem, d.h. nach verschiedenen Abfallgruppen, in bestimmten zeitlichen Abständen. Erforderliche Behälter stellt die Abfallwirtschaft Heidekreis zur Verfügung. „Gelbe“ Säcke sind im Bürgerbüro der Stadt Soltau oder bei Firma Cohrs kostenlos zu erhalten.
Die Größe des Abfallbehälters für Restmüll (Größen s. Gebühren) richtet sich nach der anfallenden Menge. Grundsätzlich kann der Überlassungspflichtige die Größe selbst bestimmen. Für jeden Haushalt oder jeden angemeldeten Gewerbebetrieb muß jedoch mindestens einen Behälter mit 60 Litern Füllraum bereithalten werden.
Von der Verpflichtung, den mit Kompostbehältern (braun) zu entsorgenden Abfall zur Verfügung zu stellen, werden Bürger auf Antrag von der Abfallwirtschaft Heidekreis befreit, wenn eine Eigenkompostierung auf dem Grundstück nachgewiesen wird.
An-, Ab- und Ummeldungen von festen Abfallbehältern können bei der Stadt Soltau bestellt oder von der Abfallwirtschaft Heidekreis veranlasst werden. Der Umtausch von Behältern ist grundsätzlich gebührenpflichtig (10,00 Euro pro Änderung).
„Grüne“ Papiertonnen werden nur mit 240 Litern Füllraum ausgegeben.
Weil es wegen verschiedener Zuständigkeiten (Landkreis, Unternehmer, Stadtverwaltung) nicht immer ganz einfach ist, alles Wissenswertes aufeinander abzustimmen, hier für Sie ein Gesamtüberblick :
Anschlusspflicht
Die im Landkreis wohnenden Personen oder Personen die innerhalb des Landkreises ein Gewerbe ausüben sind verpflichtet, allen anfallenden Abfall der Abfallwirtschaft Heidekreis zur endgültigen Beseitigung zur Verfügung zu stellen.
Ausnahme: Gewerbetreibende können Abfall, der ausschließlich gewerblicher Art ist, von einem geeigneten Dritten beseitigen lassen.
Art der Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt im Trennsystem, d.h. nach verschiedenen Abfallgruppen, in bestimmten zeitlichen Abständen. Erforderliche Behälter stellt die Abfallwirtschaft Heidekreis zur Verfügung. "Gelbe" Säcke sind im Bürgerbüro der Stadt Soltau oder bei Firma Cohrs kostenlos zu erhalten.
Die Größe des Abfallbehälters für Restmüll (Größen s. Gebühren) richtet sich nach der anfallenden Menge. Grundsätzlich kann der Überlassungspflichtige die Größe selbst bestimmen. Für jeden Haushalt oder jeden angemeldeten Gewerbebetrieb muß jedoch mindestens einen Behälter mit 60 Litern Füllraum bereithalten werden.
Von der Verpflichtung, den mit Kompostbehältern (braun) zu entsorgenden Abfall zur Verfügung zu stellen, werden Bürger auf Antrag von der Abfallwirtschaft Heidekreis befreit, wenn eine Eigenkompostierung auf dem Grundstück nachgewiesen wird.
An-, Ab- und Ummeldungen von festen Abfallbehältern können bei der Stadt Soltau bestellt oder von der Abfallwirtschaft Heidekreis veranlasst werden. Der Umtausch von Behältern ist grundsätzlich gebührenpflichtig (10,00 Euro pro Änderung).
"Grüne" Papiertonnen werden nur mit 240 Litern Füllraum ausgegeben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012
Stichwörter
Müllpreise, Müllgebühr, Abfallpreise, 03000005