Abfallgebühr Festsetzung
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten vom Abfallwirtschaftsbetrieb Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle.
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten vom Abfallwirtschaftsbetrieb Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung
Alle Informationen rund um das Thema Abfall finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs
Alle Informationen rund um das Thema Abfall finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs
Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung
Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung können für den Landkreis Rotenburg (Wümme) auf der Internetseite der Abfallwirtschaft vorgenommen werden.
Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung können für den Landkreis Rotenburg (Wümme) auf der Internetseite der Abfallwirtschaft vorgenommen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung
Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) findet sich auf der Internetseite.
Des Weiteren gelten Bundes- und Landesgesetze wie unter anderem:
Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) findet sich auf der Internetseite.
Des Weiteren gelten Bundes- und Landesgesetze wie unter anderem:
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung
Die Abfallgebühren des Landkreises Rotenburg (Wümme) finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.
Die Abfallgebühren des Landkreises Rotenburg (Wümme) finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012
Stichwörter
Müllgebühr, 03000005, Abfallpreise, Müllpreise