Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr Festsetzung

    Beschreibung

    Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten vom Abfallwirtschaftsbetrieb Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung

    Alle Informationen rund um das Thema Abfall finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs

    Ansprechpartner

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung

    Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung können für den Landkreis Rotenburg (Wümme) auf der Internetseite der Abfallwirtschaft vorgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung

    Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) findet sich auf der Internetseite.

    Des Weiteren gelten Bundes- und Landesgesetze wie unter anderem:

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung

    Die Abfallgebühren des Landkreises Rotenburg (Wümme) finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abfallgebühr Festsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllgebühr, Abfallpreise, 03000005, Müllpreise

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de