Abfallgebühr Festsetzung
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
In Neustadt a. Rbge. ist die aha der Region Hannover für die Abfallentsorgung zuständig (Ausnahme Gelber Sack).
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Gebühren und Kosten auf der Internetseite der aha.
In Neustadt a. Rbge. ist die aha der Region Hannover für die Abfallentsorgung zuständig (Ausnahme Gelber Sack).
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Gebühren und Kosten auf der Internetseite der aha.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 16:30 Uhr Dienstag 07:00 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:30 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012
Stichwörter
Müllgebühr, 03000005, Abfallpreise, Müllpreise