Abfallgebühr Festsetzung
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Abfallgebühr Festsetzung in der Stadt Lehrte
Die Zuständigkeit liegt beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha).
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
Karl-Wiechert-Allee 60
30625 Hannover
Tel.: 0800 999 11 99
homepage: www.aha-region.de
Die Zuständigkeit liegt beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha).
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
Karl-Wiechert-Allee 60
30625 Hannover
Tel.: 0800 999 11 99
homepage: www.aha-region.de
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 16:30 Uhr Dienstag 07:00 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:30 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012
Stichwörter
Müllgebühr, 03000005, Abfallpreise, Müllpreise